Jugendschöffenwahl 2023 Reinickendorf

Skulptur von Themis, Femida oder Gerechtigkeit Göttin auf strahlend blauem Himmel

Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht! Jetzt bewerben und mitentscheiden!

Ab sofort werden in Reinickendorf wieder ehrenamtliche Jugendschöffinnen und -schöffen für die Jugendgerichte gesucht! Interessierte können sich bis Ende Januar 2023 beim Jugendamt Reinickendorf bewerben. Die Bewerberinnen und Bewerber kommen auf eine Vorschlagsliste und werden 2023 vom Amtsgericht ausgewählt. Die nächste Amtszeit beginnt Anfang 2024 und dauert fünf Jahre bis Ende 2028.

  • Warum sollte ich mich bewerben?

    Wer sich für das Ehrenamt Schöffin oder Schöffe entscheidet, leistet einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag dazu, unser Rechtssystem zu unterstützen. Denn Schöffinnen und Schöffen sind Laienrichter, die in einer Hauptverhandlung an allen Entscheidungen des Gerichts mitbeteiligt sind. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter. So soll die Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung gewährleistet werden. Die Schöffinnen und Schöffen sollen explizit ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung in ein Verfahren mit einbringen. Durch die Beteiligung „ganz normaler“ Bürgerinnen und Bürger an Gerichtsentscheidungen soll zudem die Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt bleiben.

  • Welche Vorausetzungen muss ich erfüllen?

    Wer ein Jugendschöffenamt bekleiden möchte, sollte verantwortungsvoll, in hohem Maße unparteilich, selbständig sowie urteilsreif sein und muss folgende formalen Voraussetzungen erfüllen:

    • erzieherisch befähigt oder in der Jugenderziehung tätig sein
    • deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache beherrschen
    • mit Amtsbeginn am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre alt sein
    • mit Amtsbeginn am 1. Januar 2024 nicht älter als 69 Jahre sein
    • Hauptwohnsitz in Reinickendorf haben
    • Fähigkeit ein öffentliches Amt zu bekleiden besitzen (keine Verurteilung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe, kein schwebendes Ermittlungsverfahren)
    • gesundheitlich geeignet sein
    • nicht in Vermögensverfall geraten sein
  • Welche Aufgaben haben Schöffinnen und Schöffen?

    Durch die Schöffinnen und Schöffen wird der Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung verwirklicht. Sie wirken auf ein allgemein verständliches und durchschaubares Verfahren hin und bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Hauptverhandlung und das Urteil ein. Dabei sollen das Rechtsempfinden der Schöffinnen und Schöffen als nicht speziell juristisch ausgebildete Richterinnen und Richter sowie ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung in das Verfahren eingebracht werden. Gleichzeitig sollen Schöffinnen und Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtstreuem Verhalten stärken und erreichen, dass die Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt bleibt.

    Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Sie nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil. Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld einer angeklagten Person und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Das wird etwa daran deutlich, dass für eine Verurteilung sowie Art und Höhe der Strafe jeweils eine Zweidrittelmehrheit im Gericht erforderlich ist. Gegen die Stimmen beider Schöffinnen oder Schöffen kann in Deutschland niemand verurteilt werden.

  • Wie funktioniert die Schöffenwahl?

    Ihre Bewerbung wird auf die Vorschlagsliste des für Sie zuständigen Bezirks gesetzt. Die Vorschlagsliste, bestehend aus freiwilligen Meldungen und/oder zufällig aus dem Melderegister des Bezirks ausgewählten Personen, wird von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. dem Jugendhilfeausschuss beschlossen und anschließend eine Woche öffentlich ausgelegt, um Einsprüche gegen eine oder mehrere Personen auf der Liste zu ermöglichen.

    Wichtig: Die Aufnahme in die Vorschlagslisten der Bezirke bedeutet noch nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich in das Schöffenamt berufen werden!

    Denn anschließend wird die Vorschlagsliste an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Dort wählt ein Schöffenwahlausschuss, unter Vorsitz einer Amtsrichterin oder eines Amtsrichters, mit Zweidrittelmehrheit die notwendige Anzahl der Hauptschöffinnen und Hauptschöffen sowie der Ersatzschöffinnen und Ersatzschöffen. Die ausgewählten Personen erhalten nach erfolgter Wahl vom Gericht weitere Informationen. Auch nicht ausgewählte Personen werden vom Gericht informiert.

  • Wie und wo kann ich mich bewerben?

    Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben und mit Hauptwohnsitz im Bezirk Reinickendorf gemeldet sind, laden Sie sich unten stehende Bereitschaftserklärung runter, füllen Sie aus und senden Sie an:

    Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
    Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit
    Jugendamt – Koordinierungsstelle
    Eichborndamm 215
    13437 Berlin

    Sie können auch eine E-Mail schicken an:
    Jugendamtschoeffen@reinickendorf.berlin.de
    Bei Fragen melden Sie sich telefonisch unter:
    (030) 90294 6006

Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben und mit Hauptwohnsitz im Bezirk Reinickendorf gemeldet sind, wenden Sie sich bitte an:

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit
Jugendamt – Koordinierungsstelle
Eichborndamm 215
13437 Berlin

E-Mail: jugendamtschoeffen@reinickendorf.berlin.de
Telefon: (030) 90294 6006

Lesen Sie das Merkblatt und senden Sie uns die Bereitschaftserklärung!

  • Merkblatt für Schöffen

    PDF-Dokument (128.6 kB)

  • Bereitschaftserklärung Jugendschöffen

    PDF-Dokument (223.0 kB)

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie unter folgenden Links: