Das Bezirksamt Reinickendorf gewährt im Jahr 2026 eine finanzielle Förderung für sozialpädagogische Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes des Landes Berlin, insbesondere § 6c (1) 3 (Angebotsform 3).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.