Das Bezirksamt Reinickendorf gewährt im Jahr 2025 eine finanzielle Förderung für sozialpädagogische Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes des Landes Berlin, insbesondere § 6c (1) 3 (Angebotsform 3).
Die in den Richtlinien genannten Daten sind aufgrund der Haushaltssituation Ende 2024 nicht zu beachten, es gelten die Daten, die im Aufruf 2025 genannt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.