Trägeraufruf für ein Angebot der Väterarbeit im Rahmen der Familienförderung in der AF 1 – einrichtungsgebundene Angebote nach § 16 SGB VIII in Berlin-Reinickendorf voraussichtlich ab April 2026
Im Rahmen des seit 01.01.2022 in Kraft getretenen Familienfördergesetzes ist der Bezirk damit betraut, das vorläufige Angebotsniveau im Rahmen der Familienförderung für die Angebotsform 1 (einrichtungsgebundene Angebote) auszubauen. Auf dieser Grundlage stellt das Jugendamt Reinickendorf Mittel zur Verfügung und gewährt für 2026 entsprechende Zuwendungen.
Ziel ist die Schaffung ergänzender kontinuierlicher Angebote der bezirklichen Familienförderung mit Schwerpunkt Väterarbeit in enger Abstimmung mit dem Jugendamt.
Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem Aufruf.