Das Bezirksamt Reinickendorf weist die im Artikel „SPD unterstützt Tegeler Unternehmer“ in der Reinickendorfer Allgemeinen Zeitung vom 27.08.2026 erhobenen Vorwürfe zurück, im Konflikt zwischen der Nostalgic Art Merchandising GmbH und German University in Cairo (GUC) einseitig zu handeln.
Das Bezirksamt möchte zur Richtigstellung der getroffenen Aussagen den Sachstand wie folgt erläutern:
Die Nostalgic Art Merchandising GmbH (NAM) hat das eigene Betriebsgrundstück 2007 erworben und nutzt seitdem benachbarte und nicht im Eigentum der NAM befindliche Grundstücksflächen für die Anlieferung ihrer Produkte. Mit dem Erwerb der benachbarten Grundstücke durch die GUC und der geplanten Entwicklung eines Universitätscampus wurde deutlich, dass die gewohnte Anlieferpraxis der NAM so nicht weiter praktiziert werden kann. Insbesondere das Rangieren und Abstellen eines 18 Meter langen Sattelschleppers quer zur Fahrbahn, wird zu einer nicht weiter hinnehmbaren und zulässigen Blockierung der Erschließungsstraße führen. Herr Engel muss ich seit vielen Jahren darüber bewusst sein, dass seine Anlieferpraxis, insbesondere das Rangieren über fremde Grundstücke, eine nicht genehmigte Nutzung darstellt.
Das Bezirksamt hat sich frühzeitig mit der NAM in Verbindung gesetzt und auf die erforderliche Änderung der Anlieferpraxis hingewiesen. Ein Verkehrsgutachten hatte alternative Anlieferungsmöglichkeiten aufgezeigt, die allesamt mehrfach mit Herrn Engel erörtert wurden. Die Abteilung Stadtentwicklung hat mehrfach ihre Gesprächsbereitschaft für gegebenenfalls erforderliche bauliche Maßnahmen an der denkmalgeschützten Kanonenhalle in Aussicht gestellt.
Da sich in der Folgezeit keine Lösung der Problemstellung zwischen den Grundstückeigentümern abgezeichnet hat bzw. Herr Engel keine der vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten für akzeptabel hielt, hat die Bezirksbürgermeisterin in zwei Terminen die betroffenen Grundstückseigentümer an einen Tisch gebracht und vermittelnd für Lösungen geworben. Aus Sicht der Bezirksverwaltung verliefen die Gespräche in konstruktiver Atmosphäre.
Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass sich die GUC ohne bestehende (baunutzungs-) rechtliche Verpflichtung bereit erklärt hat zu prüfen, ob bei der Errichtung des geplanten Gebäudes in den unteren Geschossen teilweise „eingerückt“ werden könnte, um der NAM die zukünftige Anlieferung durch einen bis zu 12 Meter langen Sattelschleppers in der bisher gewohnten Praxis zu ermöglichen. Wesentliche Voraussetzung hierbei wäre es, dass die NAM sicherstellt, dass zukünftig die Erschließungsstraße während des Entladevorgangs für Rettungswagen o.ä. nicht blockiert wird.
NAM-Geschäftgsführer Teja Engel sicherte den Gesprächsteilnehmern zu, den lösungsorientierten und entgegenkommenden Vorschlag zu prüfen. Bis zum heutigen Tag erfolgte gegenüber dem Bezirksamt Reinickendorf keine Rückmeldung zu dem Vorschlag. Umso verwunderter musste das Bezirksamt Reinickendorf zur Kenntnis nehmen, dass Herr Engel gegenüber der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe auch diesen Kompromissvorschlag für nicht akzeptabel erklärt.
„Ich ging zuletzt davon aus, dass wir in der Sache auf einem guten Weg sind. Umso bedauerlicher ist es, dass offenbar eher übereinander als miteinander gesprochen wird“, zeigt sich Bezirksbürgermeisterin Demirbüken-Wegner enttäuscht.
Insgesamt betont das Bezirksamt, dass es keinerlei Bevorzugung bzw. unterschiedliche Wertungen der Bedeutung von Unternehmen am Wirtschaftsstandort Reinickendorf gibt und geben wird. Äußerungen, die gegenteiliges zum Inhalt haben oder suggerieren, werden vehement dementiert.
Gleichsam weist das Bezirksamt darauf hin, dass es sich bei dem Planungsentwurf des zukünftigen Bebauungsplans in keinster Weise um die Planungen der Bezirksbürgermeisterin handelt. Die Bezirksbürgermeisterin war bisher nicht in den Prozess des Bebauungsplanverfahrens eingebunden oder daran beteiligt.