Instandsetzung der Zeltinger Straße: Zweiter Bauabschnitt zwischen Markgrafenstraße und Zerndorfer Weg

Pressemitteilung Nr. 2752 vom 13.07.2026

Das Bezirksamt Reinickendorf setzt die Zeltinger Straße im Abschnitt zwischen der Markgrafenstraße und dem Zerndorfer Weg instand. Aufgrund erheblicher Straßenschäden werden die Asphaltdeck- und die Asphaltbinderschicht erneuert. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.

Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich am 3. August 2026 mit der Verlegung der Bushaltestellen und werden etwa drei Wochen dauern. Um die Bauzeit zu verkürzen und die Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten, werden die Arbeiten unter Vollsperrung der Zeltinger Straße ausgeführt.

Eine Umleitung wird ausgeschildert. Sie führt über die Senheimer Straße, die Mehringer Straße und die Weislingenstraße. Von der Baumaßnahme sind auch die Kreuzungsbereiche Zeltinger Straße/Markgrafenstraße und Zeltinger Straße/Zerndorfer Weg betroffen.
Beide Kreuzungen werden während der Arbeiten für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr nicht passierbar sein. Die Busse der Linie 125 können den Baustellenbereich weiterhin passieren.

„Mit diesem Bauabschnitt wird nun auch der letzte noch ausstehende Abschnitt der Zeltinger Straße instand gesetzt. Ich freue mich, dass wir die Sanierung damit abschließen und die Straße anschließend wieder in einem durchgehend guten und verkehrssicheren Zustand zur Verfügung steht“, erklärt Bezirksstadtrat Sebastian Pieper (CDU).

Die fußläufige Erreichbarkeit der Grundstücke bleibt während der gesamten Bauzeit gewährleistet. Der unmittelbare Anliegerverkehr mit Kraftfahrzeugen kann innerhalb des jeweiligen Baubereichs jedoch zeitweise nur eingeschränkt oder nicht aufrechterhalten werden. Erforderliche Abstimmungen erfolgen vor Ort mit dem ausführenden Bauunternehmen, um die Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten und flexibel auf besondere Anforderungen reagieren zu können.

Die Einschränkungen ergeben sich insbesondere aus den Vorgaben der Technischen Regeln für Arbeitsstätten, der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen sowie aus den erforderlichen Bauabläufen.

Die Erreichbarkeit für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge wird jederzeit sichergestellt. Die betroffenen Anlieger erhalten ergänzende Informationen durch Informationsblätter.