Ordnungsamt überprüft Einhaltung des Jugendschutzgesetzes

Pressemitteilung Nr. 0577 vom 17.01.2023

Ernüchternde Bilanz: Ordnungswidriger Verkauf von gefährdenden Genussmitteln an Minderjährige

Um Kinder und Jugendliche vor dem Konsum gefährdender Genussmittel zu schützen, führt das Ordnungsamt Reinickendorf in Zusammenarbeit mit der Polizei Berlin Kontrollen von Alkohol- und Tabakwarenverkäufen durch. In der vergangenen Woche fanden zwei Kontrolleinsätze statt. Am Freitag wurden in sechs Verkaufsstellen bei allen sechs Testkäufen unrechtmäßig Alkohol und Zigaretten an einen jugendlichen Testkäufer verkauft.

„Die Ergebnisse unserer Testkäufe bestätigen die Notwendigkeit dieser wichtigen Einsätze, um Jugendliche besser zu schützen. Ich appelliere an alle Gewerbetreibenden, die Bestimmungen des Jugendschutzes zu beachten und einzuhalten. Eine Nichtbeachtung der geltenden Regeln ist indiskutabel und wird von uns geahndet“, betont die Bezirksstadträtin für Ordnungsangelegenheiten Julia Schrod-Thiel (CDU).

Zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit gehören zum Beispiel die Aufenthaltsbestimmungen in Gaststätten sowie bei Tanzveranstaltungen. Auch die Abgabe alkoholischer Getränken wie Bier, Wein und Sekt ist an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nach dem geltenden Gesetz nicht erlaubt. Hierzu gehört ebenfalls das Rauchen in der Öffentlichkeit. Die Abgabe von Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas und elektronischen Shishas to go darf nur an Volljährige erfolgen.

„Besonders irritierend war für unsere Einsatzkräfte der Umstand, dass sich die Verkäufer zum Teil sogar die Ausweise des Jugendlichen haben zeigen lassen, dann aber dennoch unerlaubte Waren an diesen veräußerten. Das ist eine bewusste und vorsätzliche Missachtung geltender gesetzlicher Bestimmungen. Gewerbetreibende müssen daher auch in Zukunft damit rechnen, dass sie vom Ordnungsamt auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes kontrolliert werden“, resümiert die Bezirksstadträtin.

Die aktuell geltende Fassung des Jugendschutzgesetzes findet man auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz unter: www.gesetze-im-internet.de/juschg/