Berufung in die Seniorenvertretung Reinickendorf

Pressemitteilung Nr. 9870 vom 14.09.2021

Für die Dauer der kommenden Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung sind gemäß § 4 a Absatz 2 Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzt (BerlSenG), die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretung neu zu berufen.

Sie sind hiermit aufgerufen, Berufungsvorschläge zu unterbreiten.

Berufen werden können alle Seniorinnen und Senioren, die am 18. März 2022 das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz im Bezirk Reinickendorf gemeldet sind.

Die Berufungsvorschläge müssen den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Hauptwohnsitzes der oder des zur Berufung Vorgeschlagenen enthalten.
Die Vorschläge sind schriftlich und im verschlossenen Umschlag bis einschließlich 12.10.2021 (Posteingang) zu richten an das

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin,
Abteilung Bauen, Bildung und Kultur
Senioren L
Eichborndamm 215, 13437 Berlin
Stichwort: Berufungsvorschlag Seniorenvertretung – VERSCHLOSSEN
Form und Frist sind zu wahren, da nur frist- und formgerecht eingereichte Berufungsvorschläge berücksichtigt werden dürfen.

Ihre Vorschläge werden in Form von Berufungsvorschlagslisten spätestens ab 14.01.2022 bekannt gemacht. Aus Ihren Vorschlägen wird in der Woche vom 14. März 2022 bis 18. März 2022 in fünf öffentlichen Versammlungen, zu denen im Januar 2022 alle Seniorinnen und Senioren des Bezirkes schriftlich eingeladen werden, durch Wahl eine Vorschlagsliste für das Bezirksamt erstellt.
An dieser Wahl dürfen alle Seniorinnen und Senioren teilnehmen, die ihren Hauptwohnsitz im Bezirk Reinickendorf haben und durch Vorlage eines amtlichen Dokumentes mit Lichtbild belegen können, dass sie am 18.03.2022 das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Für Fragen steht Ihnen die Seniorenvertretung Reinickendorf unter der Rufnummer 90294-2132 oder der Fachbereich Senioren unter den Rufnummern 90294-4055/-6391 zur Verfügung.