Hinweise des Bezirksamtes zur Vorgartengestaltung

Pressemitteilung Nr. 9207 vom 10.12.2019

Aus aktuellem Anlass wendet sich das Bezirksamt an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in den Ortsteilen des Bezirkes Reinickendorf. Für die traditionelle Gestaltung der Vorgärten mit hohem Grünanteil gilt der folgender Grundsatz:

Bauliche Anlagen in Vorgärten sind unzulässig.

Nach der Bestimmung des § 61 Bauordnung Berlin (BauO Bln) sind bauliche Anlagen wie Stellplätze, Carports, Garagen, Gartenhäuser in einer dort festgelegten Größenordnung sowie Holzflechtzäune und andere blickdichte Einfriedungen verfahrensfrei, dennoch müssen sie nach § 61 Abs. 5 BauO Bln den weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Die Bebauungsmöglichkeit eines Grundstücks richtet sich grundsätzlich nach der planungsrechtlichen Zulässigkeit, dies betrifft somit immer auch den „Vorgartenbereich“. Das Bauplanungsrecht regelt durch Baulinien und Baugrenzen die überbaubaren Grundstücksflächen. Der planungsrechtliche Vorgarten befindet sich zwischen Straßenbegrenzungslinie und der vorderen Baufluchtlinie / Baugrenze. Dieser Grundstücksbereich darf grundsätzlich nicht bebaut werden. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen. Hiervon ausgenommen sind Zufahrten und Zuwegungen.

Leider werden diese geltenden Vorschriften des Baurechts nicht immer beachtet. Entdeckt die Bauaufsichtsbehörde derartige Anlagen oder weisen Nachbarn die Behörde darauf hin, muss dies regelmäßig zu einer Rückbauanordnung führen – sehr zum Ärger der Grundstückseigentümer.

In Folge eines aktuellen Gerichtsurteils wurde dem Bezirk auferlegt, dass die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig kontrolliert und allgemeingültig durchgesetzt werden. Deshalb finden derzeit umfassende bauordnungsrechtliche Kontrollen und Verfahrenseinleitungen statt. Um Ärger und Kosten zu vermeiden, sollten sich Eigentümer von Grundstücken, auch bei verfahrensfreien Vorhaben, immer erst im Bauberatungszentrum des Bezirks Reinickendorf sachkundig machen und dann handeln. Der Bezirk Reinickendorf bietet hierfür eine umfassende Bauberatung an.

Bauberatungszentrum
Eichborndamm 215, 13437 Berlin
Sprechzeiten: Dienstag 9-12 Uhr und Donnerstag 15-18 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
Tel.: (030) 90294-3035 bzw. -3014

Hinweis:
Bereits vor 8 Jahren hatte das Bezirksamt Reinickendorf genau zu der beschriebenen Problematik eine Pressemitteilung (v. 29.11.2011) veröffentlicht:
“Bezirksstadtrat Martin Lambert (CDU) bittet dringend, die Hinweise des Bauberatungszentrums bezüglich Vorgartengestaltung zu beachten”
Quelle:
https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/aktuelles/pressemitteilungen/2011/pressemitteilung.131320.php