Drucksache - 2284/VIII  

 
 
Betreff: Zur Grünflächenpflege
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe BündnisgrüneBzStRin WirtSG
Verfasser:Zivkovic, Nadja 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
19.11.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzStRin Wirt PDF-Dokument

Sachverhalt:

 

1. Wie viele Pflegeaufträge für Straßenbegleitgrün und Grünanlagen an Fremdfirmen gibt es in Marzahn-Hellersdorf?

 

Im Bezirksamt gibt es Pflegeaufträge für Grünflächen- und Baumpflege. Die Zahl verändert sich je nach Bedarf, belief sich im Haushaltsjahr 2020 auf 12.

 

 

2. Welche vertraglichen Vereinbarungen existieren zum Zeitpunkt und Umfang von Mäharbeiten?

 

Sämtliche Mäharbeiten werden gemäß DIN 18919 ausgeführt. 

Es existieren diverse Vereinbarungen zum Zeitpunkt und Umfang von Mäharbeiten.

Diese sind unter anderem abhängig von folgenden Faktoren:

- Objektart (Straßengrün, Grünanlage, etc.)

- Produkt - KLR (hochwertige öffentliche Grünanlage, übliche öffentliche Grünanlage, Grünpflege Straßenland, etc.)

- Pflegekategorie (Gebrauchsrasen, Landschaftsrasen, etc.)

- soziale/ nutzungsbezogene Funktion der Fläche

- ökologische/naturhaushalterische Funktion der Fläche

- ästhetische/ gartenkünstlerische Funktion der Fläche

 

Diese Faktoren werden zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Vergabe gegeneinander abgewogen. Nach der Abwägung werden der Zeitpunkt und der Umfang der Mäharbeiten individuell für jedes Objekt festgelegt.

Hinzukommt, dass der Zeitpunkt und der Umfang der Mäharbeiten immer auch abhängig vom Vegetations- und Witterungsverlauf ist.

 

Zum Beispiel war/ wird vereinbart für:

Für Gebrauchsrasen „üblichen Grünanlagen“:  3-4x jährlich von April bis Oktober

 

Für Gebrauchsrasen „hochwertigen Grünanlagen“: 7-8x jährlich von April bis Oktober

 

Für Landschaftsrasen in Grünanlagen (Wiesenflächen):  0x jährlich oder

1-2x jährlich jeweils nach der Blüte (Juli/ August & Oktober/ November)

 

Für Landschaftsrasen im Straßenland: 3x jährlich von April bis Oktober

 

 

3. Welche Laufzeiten haben die Pflegeaufträge an Fremdfirmen?

 

Auch dort gibt es unterschiedliche Laufzeiten, da diese abhängig von der Art des Vergabeverfahrens und den Auftragssummen sind.

 

Es gibt Laufzeiten von 1 Jahr oder Laufzeiten von 1 Jahr mit Option auf Verlängerung (max. 4 Jahre insgesamt).

 

4. Erfolgt die Grünpflege durch Fremdfirmen auch auf Grundlage des "Handbuchs Gute Pflege"?

 

Ja, da wo es fachlich sinnvoll, anwendbar und umsetzbar ist.

 

5. Falls nein, ist dies für die Zukunft angestrebt?

 

entfällt

 

 

 

 

Nadja Zivkovic

BzStRin WirtSG

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin