Drucksache - 1541/VIII
O.g. Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Das Umwelt- und Naturschutzamt geht konkreten Beschwerden zu Lichtimmissionen (z.B. Straßenlaterne Richtung Schlafzimmer) nach und versucht, Abhilfe zu schaffen, soweit das möglich ist. Konkrete "Lichtimmissionsgrenzwerte" werden weder durch Gesetz noch durch verwaltungsrechtliche Ausführungsbestimmungen vorgelegt - eine "Technische Anleitung Licht" gibt es nicht. Jedoch hat die Deutsche Lichttechnische Gesellschaft e.V. Mess- und Bewertungsmethoden sowie daraus abgeleitete, maximal zulässige Werte veröffentlicht. Der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) hat diese Methoden und Grenzwerte in die Leitlinie "Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" übernommen und den Umweltschutzbehörden zur Anwendung empfohlen. Grundlage der Handlungen und des Eingreifens ist dann die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
Bürgerinnen und Bürger werden im Zusammenhang mit Beratungen vor Ort aufgrund von Störungen und auf Informationsveranstaltungen zu anderen Themen ggf. anlassbedingt informiert.
In Diskussionen von Maßnahmen der Landschaftspflege und –planung wird auch regelmäßig das Thema Licht in der Landschaft angesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Nadja Zivkovic
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