Drucksache - 1541/VIII  

 
 
Betreff: Zur Lichtverschmutzung im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStRin WirtSG
Verfasser:Zivkovic, Nadja 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
13.06.2019 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

 

O.g. Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

  1. Was wird von Seiten des Bezirksamtes unternommen, um die Lichtverschmutzung in unserem Bezirk zu reduzieren?

 

Das Umwelt- und Naturschutzamt geht konkreten Beschwerden zu Lichtimmissionen (z.B. Straßenlaterne Richtung Schlafzimmer) nach und versucht, Abhilfe zu schaffen, soweit das möglich ist. Konkrete "Lichtimmissionsgrenzwerte" werden weder durch Gesetz noch durch verwaltungsrechtliche Ausführungsbestimmungen vorgelegt - eine "Technische Anleitung Licht" gibt es nicht. Jedoch hat die Deutsche Lichttechnische Gesellschaft e.V. Mess- und Bewertungsmethoden sowie daraus abgeleitete, maximal zulässige Werte veröffentlicht. Der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) hat diese Methoden und Grenzwerte in die Leitlinie "Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" übernommen und den Umweltschutzbehörden zur Anwendung empfohlen. Grundlage der Handlungen und des Eingreifens ist dann die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

 

  1. Wie informiert das Bezirksamt interessierte Bürgerinnen und Bürger, die aktiv dazu beitragen möchten, die Lichtverschmutzung zu vermindern?

 

Bürgerinnen und Bürger werden im Zusammenhang mit Beratungen vor Ort aufgrund von Störungen und auf Informationsveranstaltungen zu anderen Themen ggf. anlassbedingt informiert.

 

In Diskussionen von Maßnahmen der Landschaftspflege und –planung wird auch regelmäßig das Thema Licht in der Landschaft angesprochen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Nadja Zivkovic

 

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