Drucksache - 1223/IX
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, einmal im Jahr eine Trauerfeier für die Menschen, die in unserem Bezirk ordnungsbehördlich bestattet wurden, durchzuführen. Dies könnte z.B. durch einen ökumenischen Gottesdienst oder eine Trauerfeier unter Einbeziehung eines geeigneten Verbands geschehen. Begründung: Es ist eine Geste der Pietät den Menschen, die unter uns gelebt haben, einen würdevollen Abschied zu gewähren. In den Bezirken Reinickendorf, Mitte, Spandau und Neukölln finden bereits Trauerfeiern für ordnungsbehördlich bestattete Menschen statt. |
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