Drucksache - 0659/IX
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einzusetzen, die Schwimmzeiten perspektivisch verlässlich mit Personal abzudecken. Dabei sollen Weiterbildungskapazitäten erhöht und Freistellungen der Lehrkräfte für den Schwimmunterricht forciert werden.
Begründung:
In den kommenden Schuljahren gehen immer mehr Schwimmlehrkräfte in den Ruhestand. Nachwuchs lässt sich schwerer finden, weil Schulleitungen nicht auf ihre Sportlehrkräfte verzichten können. Herausfordernd kommt hinzu, dass Sport-/Schwimmlehrkräfte bis Anfang der 2000er-Jahre den Schwimmlehrerlehrgang im Rahmen der Ausbildung/dem Studium erworben haben und somit befähigt waren, Schwimmunterricht zu erteilen. Ab dieser Zeit ist dieser Lehrgang nicht mehr Bestandteil der Ausbildung, sondern als einjährige Weiterbildungsmaßnahme vorgesehen. Sportlehrkräfte mit dieser Weiterbildung werden künftig nicht mehr den Bedarf an Personal für den Schwimmunterricht abdecken können.
Begründung der Dringlichkeit:
Ein Schwimmunterricht hat für Kinder und Jugendlichen in den letzten 2 Jahren pandemiebedingt nur rudimentär stattgefunden. Seit dem letzten Jahr warnen Expertinnen und Experten vor einer heranwachsenden „Generation von Nichtschwimmern“. Diesem muss unmittelbar begegnet werden. Auch in der Sitzung des Schulausschusses zum Thema Schulschwimmen am 16.06.2022 wurden die gravierenden Defizite beim Schwimmenlernen und in der Personalsituation deutlich.
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