Drucksache - 0647/IX
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Grünflächen an den Straßen und die Wiesen in den bezirklichen Grünanlagen höchstens zwei mal jährlich, besser nur einmal möglichst im Juli, zu mähen. Bei der Mahd auf größeren Wiesen soll zu zwei auseinander liegenden Zeitpunkten in Streifen entsprechend der Empfehlungen von Umweltschutzverbänden gemäht werden, d.h. in einem Abstand von zwei bis drei Wochen. Darüber hinaus soll umgehend ein Mähstopp für 2022 für die Flächen veranlasst werden, die bereits in diesem Jahr gemäht wurden.
Begründung:
Nach wie vor reicht die Blütentracht für Insekten, insbesondere Wildbienen, in der Stadt nicht aus. Um die Nahrungsbeschaffung für Insekten nicht noch zu verschlechtern, sollten die vorhandenen blühenden Bezirkswiesen erhalten bleiben und seltener als bisher gemäht werden. Dabei soll sich bei der Auswahl des Zeitpunkts weniger an den Auftragsbüchern von Unternehmen und mehr an Bedürfnissen der Insekten orientiert werden. Umweltschutzverbände empfehlen eine Mahd im Juli, sodass viele Pflanzenarten noch ein zweites Mal zur Blüte kommen und die Insekten im Herbst noch Nahrung finden. Bei einer Mahd sollte grundsätzlich in Streifen gemäht werden. Wenn bereits Teilbereiche oder Streifen in der Wiese gemäht wurden, kann in zwei bis drei Wochen die andere Fläche der Wiese gemäht werden.
Begründung der Dringlichkeit:
Es musste festgestellt werden, dass vermehrt Wiesen großflächig abgemäht werden und diese durch Trockenheit und Hitze nur bedingt nachwachsen. Um über den Sommer bis in den Herbst die Versorgung der Insekten sicherzustellen, besteht dringender Handlungsbedarf. |
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