Drucksache - 0637/IX
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Bericht für das Mobilitätskonzept für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf (VMZ, vom 17. Februar 2020, Anlage 1 weiterzuentwickeln und der Bezirksverordnetenversammlung zur Diskussion vorzulegen. Änderungsvorschläge der BVV und ihrer Fachausschüsse sie einzuarbeiten.Anschließend soll ein zeitlichen Fahrplan zur Umsetzung entwickelt werden. Bestehende übergeordnete Verkehrspläne des Bundes, Landes Berlin und Bezirkes sind immer einzubeziehen. Nach Erstellung des finalen Konzepts soll dieses in der Folge Schritt für Schritt und entlang von klar definierten Handlungsfeldern (diese sind in Anlage 2 konkretisiert) abgearbeitet werden. Wo das Konzept einer Aktualisierung bzw. Erweiterung bedarf, soll dies das Bezirksamt unter Berücksichtigung der fortlaufenden Willensbildung in der BVV, vornehmen. Maßnahmen ohne relevante finanzielle Auswirkungen für den Bezirkshaushalt sollen dabei einen zeitlichen Vorrang haben. Darüber hinaus sollen die Maßnahmen Priorität genießen, die den größtmöglichen Effekt auf den Klimaschutz, die Verbesserung der Mobilität, die Verkehrssicherheit insbesondere von Kindern und weiteren im Konzept niedergeschriebenen Zielen und Gesichtspunkten haben. Die Umsetzung dieses Fahrplans soll prinzipiell Vorrang haben vor eingebrachten Einzelmaßnahmen der BVV. Ferner sollten sich diese grundsätzlich in den übergeordneten Handlungsfeldern einordnen. Der BVV ist zum Fortschritt der Fahrplanerstellung und der Umsetzung zu berichten. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, das Mobilitätskonzept und den Fahrplan zum Ende der Wahlperiode zu aktualisieren, damit diese für die Folgeperiode eine verkehrspolitisch aktualisierte Basis zur Verfügung stehen.
Ursprungsdrucksache Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, anhand des Mobilitätskonzepts für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf (VMZ, vom 17. Februar 2020, Anlage 1) einen bindenden zeitlichen Fahrplan zur Umsetzung zu entwickeln. Bestehende übergeordnete Verkehrspläne des Bundes, Landes Berlin und Bezirkes sind immer einzubeziehen. Nach Erstellung des Konzepts soll dieses in der Folge Schritt für Schritt und entlang von klar definierten Handlungsfeldern (diese sind in Anlage 2 konkretisiert) abgearbeitet werden. Wo das Konzept einer Aktualisierung bzw. Erweiterung bedarf, soll dies das Bezirksamt unter Berücksichtigung der fortlaufenden Willensbildung in der BVV, vornehmen. Maßnahmen ohne relevante finanzielle Auswirkungen für den Bezirkshaushalt sollen dabei einen zeitlichen Vorrang haben. Darüber hinaus sollen die Maßnahmen Priorität genießen, die den größtmöglichen Effekt auf den Klimaschutz, die Verbesserung der Mobilität, die Verkehrssicherheit insbesondere von Kindern und weiteren im Konzept niedergeschriebenen Zielen und Gesichtspunkten haben. Die Umsetzung dieses Fahrplans soll prinzipiell Vorrang haben vor eingebrachten Einzelmaßnahmen der BVV. Ferner sollten sich diese grundsätzlich in den übergeordneten Handlungsfeldern einordnen. Der BVV ist zum Fortschritt der Fahrplanerstellung und der Umsetzung zu berichten. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, das Mobilitätskonzept und den Fahrplan zum Ende der Wahlperiode zu aktualisieren, damit diese für die Folgeperiode eine verkehrspolitisch aktualisierte Basis zur Verfügung stehen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Natur, Tier- und Artenschutz, Verkehr (einschließlich Veterinäraufsicht) hat in seiner Sitzung am 08.11.2022 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit zehn Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen, den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen. |
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