Kleine Anfrage - KA-234/IX
In der BVV vom 20.10.2022 sprach das Bezirksamt von zwei Fahrradparkhäusern im Umfeld des S Mahlsdorf.
Ich frage das Bezirksamt:
Frage 1: Wie viele Fahrradparkhäuser mit welchen Kapazitäten sind am S Mahlsdorf geplant? Eine genaue Kapazität kann seitens des SGA nicht genannt werden. Die Planung der Größe und Kapazität liegt in der Verantwortung der infraVelo.
Frage 2: Welche Standorte sind dafür vorgesehen? Ein Parkhaus ist in der Hönower Straße 79, ein Grundstück nahe des Rohrgrabens, vorgesehen.
Frage 3: Stehen diese Flächen bereits ohne Einschränkungen (bspw. notwendige Übertragung von Teilflächen) zur Verfügung? Nein. Das Grundstück 79 befindet sich in Privatbesitz. Die Besitzerin hatte die Bereitschaft geäußert, eventuell einen Teil des Grundstückes zu verkaufen. Das Grundstück am Rohrgraben ist ein Grundstück im Sondervermögen für Daseinsvorsorge (SODA) des Landes Berlin. Dieses Grundstück muss erst an den Bezirk übertragen werden.
Frage 4: Welche Untersuchungen sind für den Bau der Fahrradparkhäuser noch notwendig? Die Frage kann nur die infraVelo beantworten.
Frage 5: Wann sollen die Fahrradparkhäuer gebaut werden? Dazu kann aktuell noch nichts gesagt werden. Einen festgelegten Zeitplan gibt es noch nicht.
Juliane Witt BzStRin StadtUmNatSGA |
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