Kleine Anfrage - KA-018/IX  

 
 
Nummer:KA-018/IXEingang:11.01.2022
Eingereicht durch:Grothe, Pascal
Weitergabe:11.01.2022
Fraktion:Fraktion der Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:15.02.2022
Antwort von:BzStRin StadtUmNatSGABeantwortet:04.02.2022
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:07.02.2022
  Erfasst:
  Geändert:
 
Betreff:Zum Stand der Maßnahmen in der Hönower Weiherkette
Anlagen:
Anfrage Herr Grothe PDF-Dokument
Antwort BzStRin StadtUmNatSGA PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Hat die Umsetzung der Maßnahmen in der Hönower Weiherkette wie geplant begonnen?

 

  1. Welche finanziellen Mittel sind für die Maßnahmen eingeplant?

 

  1. Welcher Anteil entfällt davon auf die dringend benötigten Maßnahmen zum Gewässerschutz?

 

  1. Welche Pläne zur Entschlammung und zur Beseitigung der (illegalen) Aufschüttungen verfolgt das Bezirksamt?

 

  1. Wie soll während der Maßnahmen zur Herstellung der Weidefläche sowie der Wegebaumaßnahmen negative Einflüsse bspw. durch Baufahrzeuge auf die Tier- und Pflanzenwelt reduziert werden?
Kleine Anfragen Antworttext

Frage 1: Hat die Umsetzung der Maßnahmen in der Hönower Weiherkette wie geplant begonnen?

 

Ja.

 

Frage 2: Welche finanziellen Mittel sind für die Maßnahmen eingeplant?

 

Vorgesehen sind 2,14 Millionen € für die Maßnahmen und 2,54 Millionen € für Planungskosten und Beteiligung.

 

Frage 3: Welcher Anteil entfällt davon auf die dringend benötigten Maßnahmen zum Gewässerschutz?

 

Direkte Eingriffe in die Gewässer sind nicht Bestandteil des Projektes. Maßnahmen zur Mahd der Gewässersohlen, zur Pflege der Ufergehölze und zur Besucherlenkung kommen aber dem Schutz der Gewässer zugute, sind aber nicht separat ausgewiesen.

 

Frage 4: Welche Pläne zur Entschlammung und zur Beseitigung der (illegalen) Aufschüttungen verfolgt das Bezirksamt?

 

Pläne zur Entschlammung sind nicht Bestandteil des Projektes. Illegale Aufschüttungen sind nicht bekannt.

 

Frage 5: Wie soll während der Maßnahmen zur Herstellung der Weidefläche sowie der Wegebaumaßnahmen negative Einflüsse bspw. durch Baufahrzeuge auf die Tier- und Pflanzenwelt reduziert werden?

 

Dazu wurden und werden umfangreiche Abstimmungen mit den zuständigen Naturschutzbehörden in der Planung und auch projektbegleitend durchgeführt.

Die Maßnahmen zum Wegebau, der Verkehrssicherung und der Herstellung der Weideflächen finden außerhalb der Vegetations- und Brutzeit statt. Eine ökologische Baubegleitung wurde eingesetzt, um die Maßnahmen in der Hönower Weiherkette vor und während der Durchführung zu begleiten. So gab es in den Eingriffsbereichen eine Kontrolle der zur Fällung und zum Rückschnitt vorgesehenen Gehölze sowie eine Prüfung und Einschätzung möglicher Beeinträchtigungen geschützter Arten, insbesondere von Amphibien, Igeln, Steinschmätzer sowie Neuntöter.

Die Umsetzung der Maßnahmen geschehen darüber hinaus unter Beteiligung und Absprache mit dem Sachbereich Artenschutz der unteren Naturschutzbehörde.

 

 

 

Juliane Witt
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung,
Umwelt- und Naturschutz, Straßen und Grünflächen

 

 
 

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