Kleine Anfrage - KA-774/VIII  

 
 
Nummer:KA-774/VIIIEingang:16.02.2021
Eingereicht durch:von Neumann, Nickel
Weitergabe:16.02.2021
Fraktion:Gruppe BündnisgrüneFälligkeit:09.03.2021
Antwort von:BzStRin WirtSGBeantwortet:06.05.2021
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:06.05.2021
  Erfasst:
  Geändert:
 
Betreff:Zu: Umsetzung Zielvereinbarung Straßenbäume
Anlagen:
Anfrage Herr von Neumann PDF-Dokument
Antwort BzStRin WirtSG PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Zielvereinbarung Straßenbäume sowie die zusätzlichen Mittel durch Beschluss der Rot-Rot-Grünen Koalition im Berliner Abgeordnetenhaus?

 

  1. Wie ist der Stand der Vervollständigung der Datengrundlagen insbesondere der Erfassung aller freien Straßenbaumstandorte im GRIS?

 

  1. Wie ist der Stand der Prüfung aller nichtbepflanzten Straßenbaumstandorte auf Bepflanzbarkeit (= potentieller Straßenbaumstandort)?

 

  1. Wie realistisch ist es, das Ziel, den entsprechenden Meilenstein 1 aus der Zielvereinbarung bis Ende des 2. Quartal 2021 zu erreichen?

 

  1. Welche Risiken sind mit der Nichterreichung verbunden?
Kleine Anfragen Antworttext

Frage 1: Wie bewertet das Bezirksamt die Zielvereinbarung Straßenbäume sowie die zusätzlichen Mittel durch Beschluss der Rot-Rot-Grünen Koalition im Berliner Abgeordnetenhaus?

Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) bewertete die Zielvereinbarung Straßenbäume positiv und befürwortete das Anliegen.

Frage 2: Wie ist der Stand der Vervollständigung der Datengrundlagen insbesondere der Erfassung aller freien Straßenbaumstandorte im GRIS?

Die Bauminspektion arbeitet mit Hochdruck daran, die Datengrundlage zu vervollständigen.

Frage 3: Wie ist der Stand der Prüfung aller nichtbepflanzten Straßenbaumstandorte auf Bepflanzbarkeit (= potentieller Straßenbaumstandort)?

Siehe Antwort auf die Frage 2.

Die Daten enthalten auch Informationen zu potentiell bepflanzbaren Baumstandorten.

Frage 4: Wie realistisch ist es, das Ziel, den entsprechenden Meilenstein 1 aus der Zielvereinbarung bis Ende des 2. Quartal 2021 zu erreichen?

Siehe Antwort auf die Frage 2.

Frage 5: Welche Risiken sind mit der Nichterreichung verbunden?

In der Pilotierungsphase werden die bezirksbezogenen Ergebnisse der Qualitätsstandards ausgewertet, den jeweiligen Standard- und Zielwerten gegenübergestellt und entsprechend veröffentlicht. Auf eine finanzielle Sanktionierung der Bezirke, die die Standards noch nicht erfüllen, wird dabei in der Pilotierungsphase verzichtet. Die Frage, in welcher Form die Ergebnisse der Qualitätsstandards in der Finanzzuweisung ab dem Jahr 2022 berücksichtigt werden können und sollen (Mengenkorrekturen, Planmengenverfahren, gesondertes Anreizverfahren etc.), wird im Laufe des Jahres 2021 geklärt.

 

 

 

N. Zivkovic

BzStRin WirtSG

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin