Kleine Anfrage - KA-732/VIII  

 
 
Nummer:KA-732/VIIIEingang:01.12.2020
Eingereicht durch:von Neumann, Nickel
Weitergabe:01.12.2020
Fraktion:Gruppe BündnisgrüneFälligkeit:22.12.2020
Antwort von:BzBmin/BzStRin StadtGesPersFinBeantwortet:22.12.2020
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:06.01.2021
  Erfasst:
  Geändert:
 
Betreff:Zu: Rattenbefall Finsterberggraben
Anlagen:
Anfrage Herr von Neumann PDF-Dokument
Antwort BzBmin PDF-Dokument
Anlage zur Antwort KA-732-VIII  
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Belastung durch Ratten am Finsterberggraben in Höhe Heinrich-Grüber-Straße und Finsterberger Straße?

 

  1. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden vom Bezirksamt ergriffen, um entsprechenden Beschwerden aus der Nachbarschaft nachzugehen?
Kleine Anfragen Antworttext

Frage 1: Wie bewertet das Bezirksamt die Belastung durch Ratten am Finsterberggraben in Höhe Heinrich-Grüber-Straße und Finsterberger Straße?

 

Derzeitig liegen dem Gesundheitsamt Marzahn-Hellersdorf keine Meldungen über Rattenbefall am Finsterberggraben sowie der Finsterberger Straße vor. In der Heinrich-Grüber-Straße hat das Bezirksamt am S-Bahnhof die Bearbeitung durch eine Fachfirma für Schädlingsbekämpfung beauftragt. Dieser läuft seit November 2020.

 

 

Frage 2: Welche Maßnahmen wurden bzw. werden vom Bezirksamt ergriffen, um entsprechenden Beschwerden aus der Nachbarschaft nachzugehen?

 

Nach Zugang der Mitteilungen/Beschwerden werden die entsprechenden Befallskontrollen durchgeführt. Im Ergebnis der Kontrollen werden die jeweiligen Pflichtigen für die Befallsorte zur Einleitung von entsprechenden Maßnahmen aufgefordert.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Bezirksamt nur für die Flächen beauftragt, die zum Bezirksamt gehören. Bei Immobilieneigentum ist der jeweilige Eigentümer/Nutzer der Pflichtige im Sinne der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlingsbekämpfungsV). Entsprechende Informationsschreiben an die Anlieger wurden zugestellt. (s. Anlage)

Durch die gebundenen Fachfirmen für Schädlingsbekämpfung sollen die Köderauslagen zur Rattenbekämpfung bis zur Tilgung erfolgen. Nach Abschluss der Köderauslagen erhält das Gesundheitsamt die Tilgungsnachweise, die von den Fachfirmen erbracht werden müssen.

 

 

 

Dagmar Pohle

BzBmin und BzStRin StadtGesPersFin

 
 

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