Kleine Anfrage - KA-576/VIII  

 
 
Nummer:KA-576/VIIIEingang:16.01.2020
Eingereicht durch:von Neumann, Nickel
Weitergabe:16.01.2020
Fraktion:Gruppe BündnisgrüneFälligkeit:06.02.2020
Antwort von:BzStRin WirtSGBeantwortet:04.03.2020
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:05.03.2020
  Erfasst:
  Geändert:
 
Betreff:Zum Stand der Umsetzung des BVV-Beschlusses zu DS 1600/VIII
Anlagen:
Anfrage Herr von Neumann PDF-Dokument
Antwort BzStRin WirtSG PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der Planungsstand zur Drucksache 1600/VIII und welche Zeitschiene ist für die Umsetzung der genannten Drucksache vorgesehen?

 

  1. Wann ist mit der Instandsetzung der Bänke und Laternen auf den Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung (ausgewiesen im geltenden Bebauungsplan XXXI-31b - aufgestellt am 09.03.2000) zu rechnen? Gemäß dem o.g. Bebauungsplan sind die festgesetzten Bepflanzungen dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.

 

  1. Welche Maßnahmen werden in Regelmäßigkeit durch das Bezirksamt veranlasst, um die dauerhafte Erhaltung zu gewährleisten? Wann werden die Ersatzpflanzungen für die seit nunmehr Jahren abgängigen Pflanzungen vorgenommen?

 

  1. Was möchte das Bezirksamt ergänzend zu der Instandhaltung des bestehenden Stadtmobiliars oder der allgemeinen Aufenthaltsqualität auf dem Elsterwerdaer Platz unternehmen?
Kleine Anfragen Antworttext

Frage 1: Wie ist der Planungsstand zur Drucksache 1600/VIII und welche Zeitschiene ist für die Umsetzung der genannten Drucksache vorgesehen?

Frage 2: Wann ist mit der Instandsetzung der Bänke und Laternen auf den Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung (ausgewiesen im geltenden Bebauungsplan XXXI-31b - aufgestellt am 09.03.2000) zu rechnen? Gemäß dem o.g. Bebauungsplan sind die festgesetzten Bepflanzungen dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.

Frage 3: Welche Maßnahmen werden in Regelmäßigkeit durch das Bezirksamt veranlasst, um die dauerhafte Erhaltung zu gewährleisten? Wann werden die Ersatzpflanzungen für die seit nunmehr Jahren abgängigen Pflanzungen vorgenommen?

Frage 4: Was möchte das Bezirksamt ergänzend zu der Instandhaltung des bestehenden Stadtmobiliars oder der allgemeinen Aufenthaltsqualität auf dem Elsterwerdaer Platz unternehmen?

 

Antwort auf die Fragen 1 bis 4:

 

Bei dem Elsterwerdaer Platz handelt es sich um gewidmetes Straßenland. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) erteilt dafür die Sondernutzungsgenehmigungen bei Bedarf. Eigentümer der Fläche ist der Besitzer des Einkaufszentrums.

Zur Umsetzung des o.g. BVV Beschlusses fand am 12.11.2019 ein Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der Immobilienverwaltungen Greenman und NORTHWEST der angrenzenden Eigentümer statt. Dabei wurden auch die Gestaltung und das aktuelle Erscheinungsbild des Platzes thematisiert.

Die Immobilienverwaltung Greenman, der für den Platz die Verwaltungshoheit hat, möchte diesen zukünftig beleben und attraktivieren. Dafür will er ein Nutzungskonzept erarbeiten, welches im 1. Quartal 2020 in einem 2. Gespräch vorgestellt werden soll.

Dabei soll berücksichtigt werden, dass der südlich an den Platz angrenzende Eigentümer auf seiner Fläche neben dem Ärztehaus ein weiteres Gebäude errichten möchte. Während der Bauphase wird es unweigerlich zu Beeinträchtigungen im Umfeld kommen, so dass eine Attraktivierung des Platzes nach dem Gebäudebau vorstellbar wäre.

 

Das weitere Vorgehen kann erst nach Vorliegen des Nutzungskonzepts beraten werden. Hierzu werden wir zeitnah mit den betreffenden Immobilienverwaltungen in Kontakt treten.

 

 

 

N. Zivkovic

BzStRin WirtSG

 
 

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