Kleine Anfrage - KA-264/VIII
Ich frage das Bezirksamt:
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
Im Rahmen des Platzausbaus wird das Jugendamt durch verschiedene Träger hinsichtlich der Bedarfsnachfrage kontaktiert. Auf der Grundlage der Kita-Entwicklungsplanung, die jährlich aktualisiert wird, werden die Träger zu den prognostischen Entwicklungen sowie zu pädagogischen Konzepten informiert und beraten.
Für die Bezirksregion Kaulsdorf wurden nach Kenntnisstand des Jugendamtes zwei Förderanträge gestellt: Träger BestSabel gGmbH und der Träger Traumzauberland gGmbH. Anzumerken ist, dass das Jugendamt i.R. nur dann involviert ist, wenn der Träger Fördermittel zum Kita-Platzausbau bei der zuständigen Senatsverwaltung beantragt. Das Jugendamt wird dann zu einer bedarfsgerechten Stellungnahme aufgefordert.
Ausgehend von den Zielbetreuungsquoten in der Altersgruppe der 0- bis unter 7-Jährigen von 66,8 - 69,3 % und der Trendschätzung bis 2020 ist von einem prognostischen Fehlbedarf von ca. 154 Plätzen auszugehen (Stand: Kita-Entwicklungsplanung (KEP) Juni 2017). Zur Kompensation des Fehlbedarfs sind ausreichende Maßnahmen für die Bezirksregion (BZR) Kaulsdorf geplant. Diese Maßnahmen decken mit ca. 260 Plätzen den notwendigen Kita-Platzausbau. Die gegenwärtige Ist-Betreuungsquote liegt in der BZR bei 70,9 %.
Das Jugendamt sucht keine Träger aus, es berät primär zur Bedarfssituation aus quantitativer und qualitativer Sicht zum angefragten Standort. Die Betriebserlaubnis (inkl. der Prüfung des Trägers und der Betriebsabnahme nach den geltenden Standards) erfolgt über die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft / Abt. Kita-Aufsicht.
Gegenwärtig gibt es bedarfsbedingte Ablehnungen zum weiteren Kita-Ausbau, da der Bezirk ausreichende Maßnahmen zur Kompensation der Bedarfe in allen BZR geplant hat. Der Bezirk verfügt gegenwärtig über freie Plätze, die durch fehlendes Fachpersonal nicht genutzt werden können.
Gordon Lemm
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