Der Auftrag, den das Land Berlin den Bezirken im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) gibt, umfasst mehrere zentrale Aspekte. Ziel ist es, eine umfassende und integrative Umweltbildung zu fördern, die sowohl das Bewusstsein für ökologische Zusammenhänge als auch die Handlungskompetenzen der Bürgerinnen und Bürger stärkt. Hier sind einige der wesentlichen Punkte des Auftrags:
1. Sensibilisierung und Aufklärung: Die Bezirke sollen Programme und Projekte entwickeln, die das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz in der Bevölkerung fördern. Dies umfasst die Vermittlung von Wissen über ökologische, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge.
2. Integration in Bildungseinrichtungen: Bildung für nachhaltige Entwicklung soll in Schulen, Kindergärten und anderen Bildungseinrichtungen verankert werden. Die Bezirke sind aufgefordert, entsprechende Bildungsangebote zu schaffen und zu unterstützen, die auf die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppen abgestimmt sind.
3. Partizipation und Engagement: Die Bezirke sollen die Bürgerinnen und Bürger ermutigen, aktiv an umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Projekten teilzunehmen. Dies kann durch Workshops, Exkursionen oder lokale Initiativen geschehen, die das Gemeinschaftsgefühl stärken und die Eigenverantwortung fördern.
4. Kooperation und Vernetzung: Die Bezirke sind angehalten, Kooperationen mit lokalen Initiativen, Umweltverbänden und anderen relevanten Akteuren einzugehen. Durch den Austausch von Erfahrungen und Ressourcen können effektive Bildungsprojekte realisiert werden.
5. Evaluation und Weiterentwicklung: Die Bezirke sollen die Wirksamkeit ihrer Bildungsangebote regelmäßig evaluieren und gegebenenfalls anpassen, um sicherzustellen, dass die Ziele der Bildung für nachhaltige Entwicklung erreicht werden.
Insgesamt zielt der Auftrag darauf ab, eine nachhaltige Entwicklung in Berlin zu fördern, indem Bildung als Schlüssel zu einem umweltbewussten und verantwortungsvollen Handeln in der Gesellschaft verstanden wird.
Wichtige Rahmenbedingungen bilden dabei das Schulgesetz Berlin, dass das Thema BNE sinngemäß in den Paragraphen 1 und 3 verankert, sowie das Bildungsleitbild für ein grünes und nachhaltiges Berlin.
Zudem macht sich Berlin auf den Weg, einen Masterplan Bildung für nachhaltige Entwicklung für Berlin zu erarbeiten.