Die Bauflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXI-40bb sollen als allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet festgesetzt werden. Das Mischgebiet umfasst den nördlichen Teil des Geltungsbereiches, mit einer Auskragung nach Süden entlang der Marzahner Chaussee. Das Mischgebiet sichert einerseits den nicht wesentlich störenden gewerblichen Bestand an der Allee der Kosmonauten und ermöglicht andererseits die Entwicklung des südlichen Bereichs als Wohngebiet.
Die Festsetzung Allgemeines Wohngebiet entspricht die Umsetzung der städtebaulichen Zielvorstellungen, die Flächen im Plangebiet zu einem Wohnstandort zu entwickeln. Die Festsetzung folgt der Intention des Landes Berlin, ausreichend Flächen für den Wohnungsneubau zur Verfügung zu stellen, um die Versorgung der wachsenden Bevölkerungszahl mit Wohnraum sicherzustellen.
- Der Bebauungsplanentwurf liegt erneut in der Zeit vom 18. März bis 18. April 2019
im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Bürodienstgebäude Helene-Weigel-Platz 8
12681 Berlin
4. Etage, Foyer
für die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus.
- Der Bebauungsplanentwurf kann auch im Internet eingesehen werden unter:
Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung