Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung im Februar 2019

B-Plan XXI-40bb - Ausschnitt Bezirkskarte mit Geltungsbereich

Bebauungsplan XXI-40bb

Die Bauflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXI-40bb sollen als allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet festgesetzt werden. Das Mischgebiet umfasst den nördlichen Teil des Geltungsbereiches, mit einer Auskragung nach Süden entlang der Marzahner Chaussee. Das Mischgebiet sichert einerseits den nicht wesentlich störenden gewerblichen Bestand an der Allee der Kosmonauten und ermöglicht andererseits die Entwicklung des südlichen Bereichs als Wohngebiet.
Die Festsetzung Allgemeines Wohngebiet entspricht die Umsetzung der städtebaulichen Zielvorstellungen, die Flächen im Plangebiet zu einem Wohnstandort zu entwickeln. Die Festsetzung folgt der Intention des Landes Berlin, ausreichend Flächen für den Wohnungsneubau zur Verfügung zu stellen, um die Versorgung der wachsenden Bevölkerungszahl mit Wohnraum sicherzustellen.

  • Der Bebauungsplanentwurf liegt erneut in der Zeit vom 18. März bis 18. April 2019
    im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
    Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen
    Stadtentwicklungsamt
    Fachbereich Stadtplanung
    Bürodienstgebäude Helene-Weigel-Platz 8
    12681 Berlin
    4. Etage, Foyer
    für die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus.
Kartendarstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 10-45

Bebauungsplan 10-45, Gut Hellersdorf

Mit dem Bebauungsplanes 10-45 ist die planungsrechtliche Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung des historischen Gutsbereiches Hellersdorf, unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange und unter Berücksichtigung der Anpassung der städtebaulichen Struktur an die Erfordernisse der Entwicklung, insbesondere der Wirtschaft und der Schaffung dringend erforderlichem Wohnraum, beabsichtigt. Auch vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt, der geplanten Wohnbebauung und den zusätzlichen Einwohnern ist die Sicherung von bestehenden und zusätzlichen Gemeinbedarfsflächen erforderlich.
Darüber hinaus sollen städtebauliche Missstände, die sich aus den zurückliegenden Nutzungen, den zum Teil verfallenen baulichen Anlagen auf dem Gelände gebildet haben, langfristig behoben und vermieden werden. Die veränderten wirtschaftlichen Bedingungen seit 1990 und die unzureichende Erschließung des Gutsbereiches haben zu erheblichen Funktionsverlusten geführt, die durch einen dauerhaften Leerstand baulicher Anlagen und brach liegenden Flächen gekennzeichnet sind.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfes 10-45 vom 28. Januar 2019, welche sich entsprechend einer Veröffentlichung in der Tagespresse sowie aufgrund der Bekanntmachungen –Stadt Stapl 301– vom 30. Januar 2019 (Abl. Nr. 6 S. 1047 – 1049) im Zeitraum vom 18. Februar 2019 bis 18. März 2019 in der öffentlichen Auslegung befindet, wird aus verfahrenstechnischen Gründen bis zum 25. März 2019 verlängert.

  • Der Entwurf des Bebauungsplans 10-45 liegt vom 18. Februar bis 25. März 2019
    im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
    Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen
    Stadtentwicklungsamt
    Fachbereich Stadtplanung
    Bürodienstgebäude Helene-Weigel-Platz 8
    12681 Berlin
    4. Etage, Foyer
    für die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus.