Bebauungsplan XXIII-15a

Festgesetzt

ist der Bebauungsplan XXIII-15a. Das Planungsgebiet wird begrenzt:
  • durch die Mittelachse der Kaulbachstraße, Abschnitte der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Terwestenstraße 6 und die nördliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Terwestenstraße 6 im Norden,
  • durch die Mittelachse der Verdistraße im Osten,
  • durch die südlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Terwestenstraße 1, Kaulbachstraße 28/32 und Rubensstraße 10 im Süden und
  • durch die Mittelachse der Rubensstraße im Westen.
  • Planzeichnung des Bebauungsplans XXIII-15a

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  • Begründung des Bebauungsplans XXIII-15a

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