ist der Bebauungsplan XXIII-2b für eine Fläche von ca. 6,3 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt festgesetzt:
- durch die nördliche Grundstücksgrenze der Grundstücke Neuenhagener Straße 43, Alt Mahlsdorf 21-32 und Hönower Straße 9 im Norden,
- durch die Mittelachse der Hönower Straße im Osten,
- durch die Mittelachse der Straße Alt Mahlsdorf im Süden und
- durch die Neuenhagener Straße im Westen.