Bebauungsplan XXIII-2b

Festgesetzt

ist der Bebauungsplan XXIII-2b für eine Fläche von ca. 6,3 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt festgesetzt:
  • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Grundstücke Neuenhagener Straße 43, Alt Mahlsdorf 21-32 und Hönower Straße 9 im Norden,
  • durch die Mittelachse der Hönower Straße im Osten,
  • durch die Mittelachse der Straße Alt Mahlsdorf im Süden und
  • durch die Neuenhagener Straße im Westen.
  • Planzeichnung des Bebauungsplans XXIII-2b

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  • Begründung des Bebauungsplans XXIII-2b

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