Ordnungsbehördliche Bestattungen

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Das zuständige Gesundheitsamt veranlasst eine ordnungsbehördliche Bestattung, wenn bestattungspflichtige Angehörige nicht oder nicht rechtzeitig ermittelt werden können und sich auch sonst niemand um die Bestattung der verstorbenen Person kümmert.

In der Regel erfolgt aus Gründen der allgemeinen Gefahrenabwehr und aus Gründen der Pietät eine Feuerbestattung. Die zu erbringenden Leistungen des Bestatters sind weitgehend geregelt und einheitlich.

Zuständig ist in der Regel das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk die verstorbene Person zuletzt gemeldet war. Die Berliner Gesundheitsämter sind auch zuständig, wenn jemand in Berlin verstirbt, ohne gemeldet zu sein.

Rechtsgrundlage ist § 16 Bestattungsgesetz Berlin.

Bestattungspflichtige Personen

Folgende Angehörige sind in der hier angegebenen Rangfolge gesetzlich verpflichtet, sich um die Bestattung zu kümmern:

  1. Ehegatten oder Lebenspartner
  2. Volljährige Kinder
  3. Eltern
  4. Volljährige Geschwister
  5. Volljährige Enkelkinder
  6. Großeltern

Die Bestattungspflicht besteht auch dann, wenn es z.B. aufgrund familiärer Konflikte über lange Zeit keinerlei Kontakt mehr gab oder Unterhaltspflichten verletzt wurden.

Auch die Ausschlagung der Erbschaft ändert nichts an der Bestattungspflicht.

Kostenersatzpflicht

Die bestattungspflichtigen Angehörigen sind verpflichtet, die vom Gesundheitsamt für die Bestattung verauslagten Kosten zu ersetzen.
Personen, die nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten selbst zu bestreiten, haben die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten nach §74 Sozialgesetzbuch XII zu stellen. Weitere Informationen zur Übernahme von Bestattungskosten finden Sie hier.

Zuständig ist in der Regel das Amt für Soziales, in dessen Bezirk die verstorbene Person zuletzt gemeldet war. In Marzahn-Hellersdorf erreichen Sie die zuständige Ansprechperson unter der Nummer Tel. (030) 90293 4381.

Ordnungswidrigkeit

Bestattungspflichtige Angehörige, die sich weigern, für die Bestattung zu sorgen, handeln ordnungswidrig (§ 24 Abs. 1 Nr. 10 Bestattungsgesetz Berlin).
Dies kann zusätzlich mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Zentrale Trauerfeier für einsam Verstorbene

Einladung zur zentralen Trauerfeier für einsam Verstorbene 2024

Einladung zur zentralen Trauerfeier für einsam Verstorbene 2025

Wenn Sie den genauen Begräbnisort einer ordnungsbehördlich bestatteten Person erfragen möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechperson unter der Nummer Tel. (030) 90293 3765.

Namenslisten der ordnungsbehördlich bestatteten Personen

  • Namensliste der ordnungsbehördlich bestatteten Personen 2024

    PDF-Dokument (132.9 kB)
    Dokument: Gesundheitsamt Marzahn-Hellersdorf

  • Namensliste der ordnungsbehördlich bestatteten Personen 2025

    PDF-Dokument (200.7 kB)
    Dokument: Gesundheitsamt Marzahn-Hellersdorf

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bürgertelefon: (030) 115

Postanschrift
12591 Berlin