Hilfe zum Lebensunterhalt

Sozialhilfe

Neben der Grundsicherung im Alter und Arbeitslosengeld II (ALG II) ist der Anspruch auf Lebensunterhalt eine der Säulen der sozialen Sicherung, die dazu dient, das Existenzminimum sicherzustellen. Seine gesetzliche Regelung erthält der Anspruch auf Lebensunterhalt aus dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), dort werden nicht nur die Leistungen an sich definiert, sondern auch, welche Personen beziehungsweise Personengruppen einen derartigen Anspruch besitzen. Generell hat jeder einen Anspruch auf Lebensunterhalt, der nicht in der Lage dazu ist, seinen Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln zu bestreiten und nachfolgende Voraussetzungen erfüllt.

Voraussetzungen

Sie sind:

Umfang der Leistungen

Der notwendige Lebensunterhalt wird über die sogenannten
Regelsätze abgegolten und umfasst zum Beispiel :

  • Ernährung,
  • Kleidung,
  • Körperpflege,
  • Hausrat,
  • Haushaltsenergie
  • und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Darüber hinaus sieht die Hilfe zum Lebensunterhalt spezielle Leistungen vor, die nicht im Regelsatz enthalten sind, wie zum Beispiel:

  • Leistungen für Miete und Heizung
  • Mehrbedarfszuschläge
  • Einmalige Leistungen
  • Barbetrag zur persönlichen Verfügung
  • Übernahme der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Bildungs- und Teilhabepaket
  • Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Erforderliche Unterlagen

  • gültige Personalausweisdokumente
  • gegebenenfalls eine Meldebestätigung
  • Nachweise der befristeten Erwerbsunfähigkeit aus medizinischen Gründen
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise (zum Beispiel: Lebensversicherung, Bausparversicherung, Sterbegeldversicherung, Sparkonten, Grundstücke, Wertgegenstände, Kfz und ähnliches)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate (lückenlos)
  • Mietvertrag, letzte Betriebskostenabrechung
  • gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
  • Nachweise über Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Achtung: Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

WICHTIG! In der folgenden Dienstleistung finden Sie alle erforderlichen Unterlagen.