Trägeraufruf für ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) für den Schülerclub an der Caspar-David-Friedrich-Oberschule - Landesprogramm „Jugendarbeit an Schulen“

Pressemitteilung vom 30.07.2025

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit, Jugendamt, sucht einen freien Träger für den Weiterbetrieb des Schülerclubs an der Caspar-David-Friedrich-Schule (CDF-Schule).

CDF-Schule:
Die Schule befindet sich im Stadtteil Hellersdorf Nord, Alte Hellersdorfer Straße 7, 12629 Berlin. Es handelt sich um eine Integrierte Sekundarschule mit offenem Ganztagsbetrieb und ausgeprägtem musisch-künstlerischem Profil. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler liegt bei ca. 490. Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird eine gymnasiale Oberstufe aufgebaut (Webseite CDF-Schule).

Gegenstand des IBV:
Im Rahmen des IBV wird ein gemäß § 75 SGB VIII anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gesucht, der den Weiterbetrieb des Schülerclubs an der CDF-Schule (Integrierte Sekundarschule) ab 01.01.2026 übernimmt und die entsprechende Erfahrungen in der allgemeinen sowie schulbezogenen Jugendarbeit mitbringt. Der Schülerclub wird über das Berliner Landesprogramm „Jugendarbeit an Schulen“ finanziert. Der Weiterbetrieb erfolgt vorbehaltlich der Fortführung des genannten Landesprogramms durch das Land Berlin sowie der Förderentscheidung des Jugendhilfeausschusses für die Jahre 2026/2027.

Leistungsbeschreibung:
Der Schülerclub richtet sich als offenes und niedrigschwelliges Freizeitangebot an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 13. Dabei orientieren sich die Angebote am musisch-kreativen Schwerpunkt der Schule. Ziel des Schülerclubs ist es, freizeitpädagogische Angebote im schulischen Kontext vorzuhalten, die die Selbstwirksamkeit und Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern sowie den sozialen Zusammenhalt innerhalb der Schulgemeinschaft stärken.

In Abstimmung mit der Schule umfasst das Angebot die Durchführung offener Angebote und Arbeitsgemeinschaften, darunter kulturelle Projekte (Musik, Tanz, Theater), Umwelt- und Gartenprojekte mit Bezug zu gesunder Ernährung, die Mitwirkung an gewalt- und suchtpräventiven Bildungsinitiativen, die Arbeit mit jungen Geflüchteten, die Unterstützung des Ganztagsangebots, generationsübergreifende Aktivitäten sowie vielfältige Beteiligungsformen.

Der Schülerclub ist wochentags von ca. 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Er arbeitet in enger Abstimmung mit der Schule zusammen und kooperiert mit sozialräumlichen Partnerinnen und Partnern sowie der Schulsozialarbeit am Standort.

Für das Jahr 2025 wurden 98.763,00 Euro aus verschiedenen Finanzierungssäulen des Landesprogrammes sowie bezirkliche Mittel der Kinder- und Jugendarbeit als Zuwendung ausgereicht. Für das Jahr 2026 wird ein ähnlich hoher Betrag erwartet. Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung sind Leistungsstunden gemäß Produkt 80964 „standortgebundenen Jugendarbeit Angebotsform 1“ zu erbringen.

Im Sinne der Kontinuität der Angebote ist seitens der Schule beabsichtigt, das vorhandene Personal an Standort zu halten und durch den neuen Träger weiter zu beschäftigen. Darüber hinaus soll das vorhandene Inventar, mit dem der Schülerclub bereits gut ausgestattet ist, durch den neuen Träger übernommen und am Standort weiter genutzt werden.

Räumliche Rahmenbedingungen:

Diese Räume stehen voraussichtlich für den Schülerclub weiterhin zur Verfügung:
  • Schülerclub ca. 80 qm-Raum, Souterrain (große Fenster) unterteilt durch Zwischenwand mit offenem Durchgang, zu beiden Seiten Zugang zu verschiedenen Treppenhäusern, nicht barrierefrei;
  • Büro daneben ca. 25 qm, Teamraum und Lager;
  • 2 Räume im 1. OG mit ca. 30 qm und ca. 25 qm, je separat zugänglich
Weitere (Projekt-)Räume sind in der Schule vorhanden; diese können projektbezogen mitgenutzt werden:
  • Band- und Musikraum, Nebenraum mit Töpferbrennofen, Kreativraum, Töpferraum, Theater-/Tanzraum mit Spiegelwand, Projektküche mit mehreren Kleinkochgelegenheiten;
  • Freiflächen des Hofes und der Schulgarten

Anforderungen an die Träger:
Der Träger erfüllt die Anforderungen, die in den aktuellen „Förderrichtlinien von Projekten und Angeboten freier Träger der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit und Familienförderung“ hinterlegt sind.

Einzureichende Unterlagen:
  1. Kurzkonzeption mit Aussagen über umzusetzende Inhalte, Zielgruppe(n), Methoden, Kooperation und Vernetzung in der Region, Qualitätsentwicklung/-sicherung, Sicherstellung des Kinderschutzes (§ 8a SGB VIII), Finanzierungsplan
  2. Darstellung jugendhilfespezifischer Erfahrungen des Trägers, Nachweis der mindestens dreijährigen Tätigkeit des Trägers in der Jugendarbeit, Aussagen zur Tarifstruktur des Trägers
  3. ausgefüllte Anlage 1
  4. eine Kurzdarstellung des Trägers inklusive Satzung bzw. Gesellschaftervertrag, Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2022 bis 2024
  5. Aktueller Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister
  6. Nachweis der Anerkennung gem. § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe,
  7. Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit

Falls die unter 4., 5., 6 und 7. genannten Unterlagen dem Jugendamt bereits in aktueller Form vorliegen, kann von einer Zusendung abgesehen werden. Bitte geben Sie entsprechend einen kurzen Hinweis im Anschreiben.

Frist und Einreichung: Bitte senden Sie Ihre Interessenbekundung bis spätestens Mittwoch, 17. September 2025 per E-Mail und postalisch an:

BA Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit
Jugendamt
Fachsteuerung – Jug FS 6
Riesaer Straße 94
12627 Berlin

Kontakt:
Alexander Winks
Telefon: (030) 90293-4467
E-Mail

Bitte versehen Sie die Umschläge außen mit der Aufschrift:
Nicht öffnen! Bewerbungsunterlagen zum Interessenbekundungsverfahren „Schülerclub“

Hinweise:
  • Die Maßnahme ist abhängig von der Weiterführung des Landesprogrammes „Jugendarbeit an Berliner Schulen“ und damit von der Kofinanzierung des Landesprogrammes durch das Land Berlin.
  • Der Förderzeitraum umfasst in der Regel 1 Jahr. Die Beantragung kann über den Zeitraum eines Doppelhaushaltes erfolgen.
  • Dieses Verfahren dient ausschließlich der Markterkundung. Es handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren im vergaberechtlichen Sinn. Teilnehmende sind nicht an ihre Angebote gebunden.
  • Die Abgabe einer Interessenbekundung führt nicht automatisch zur Beauftragung.
  • Es erfolgt keine Vergütung oder Kostenerstattung für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren. Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
  • Trägeraufruf für ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) für den Schülerclub an der Caspar-David-Friedrich-Oberschule - Landesprogramm „Jugendarbeit an Schulen“

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  • Anlage zum Interessenbekundungsverfahren Schülerclub der Casper-David-Friedrich-Schule

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