Schule als Lern- und Lebensort, das heißt auch die Öffnung von Schule in die Region. Kooperationen in der Bildung und Betreuung mit freien Trägern der Jugendhilfe, Musikschulen, Sportvereine, Kirchengemeinden und der Wirtschaft bringen Innovation und Erweiterung des Angebotsspektrums.
Schulen brauchen neue Partner, damit sie auch zukünftig angesichts der Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht werden können. Nur im engen Kontakt mit ihrem gesellschaftlichen Umfeld können Schulen heute für das Lernen sowohl den angemessenen Rahmen als auch die notwendige Verknüpfung mit der gesellschaftlichen Realität bieten. Im Zuge der Entwicklung zu Ganztagsschulen wird das zivilgesellschaftliche Engagement als Unterstützung der pädagogischen Arbeit in einer Schule immer wichtiger.
Diese Kooperation muss allerdings in feste Strukturen eingebunden werden, damit sie als dauerhaftes Angebot der Schule etabliert werden kann. Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Pädagogen und außerschulischen Partnern sind sehr vielfältig:
Sie können von der Mithilfe bei Schulfesten, der ständigen Präsenz in einem Schulcafé, der Betreuung von Schularbeitszirkeln, der Leitung von Arbeitsgemeinschaften für Schülerinnen und Schüler, der Begleitung und Mitgestaltung von Klassenfahrten und Praktika bis hin zu Lesepaten oder dem Sponsoring von bestimmten schulischen Projekten oder einer Investition in Material bzw. bauliche Maßnahmen einer Schule reichen. Die Kooperation kann sich auf die Vertiefung bestimmter fachlicher Inhalte beziehen oder auch fachübergreifende Themen betreffen, die sich auf das Schulklima oder die Steigerung der Zufriedenheit der an Schule beteiligten Personengruppen auswirken.
Partner für Schulen Liste der Projekte und Initiativen, die Angebote für Schulen machen; zusammengestellt vom Paritätischen Wohlfahtsverband Berlin laden »
(23.05.2009; Liste Mai 091, 809610 Bytes)
"Knigge" für Schulen Tipps für den Umgang mit außerschulischen Partnern
(zusammengestellt von Sybille Volkholz) laden »
Schulen können im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages auch mit externen Personen zusammenarbeiten, die ehrenamtlich für die Schule Aufgaben übernehmen. Bei Aufgaben im Rahmen von Erziehung und Unterricht liegt die Verantwortung bei der jeweiligen Lehrkraft. Ehrenamtlich Tätige sind beitragsfrei gesetzlich unfallversichert, wenn die Tätigkeit im Auftrag der Schule erfolgte.
Musikschulen und Schulen sind in Berlin traditionell Partner in Projekten und Veranstaltungen. Eine Arbeitsgruppe, die durch eine gemeinsame Initiative des Fachreferates Weiterbildung, Lebenslanges Lernen und der Leiterinnen und Leiter der bezirklichen Musikschulen ins Leben gerufen wurde, hat inhaltliche und organisatorische Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf der Grundlage des Schulgesetzes ausgelotet und Empfehlungen, die die Kooperation erleichtern und befördern sollen, erarbeitet.
Seit dem Schuljahr 2005/2006 kooperieren Musikschulen und Schulen im Rahmen der Ganztagsbetreuung verstärkt miteinander. Die Musikschulen haben in Absprache mit den Schulleitungen inzwischen Angebote für einen musikalischen Förderunterricht am Nachmittag an ca. 70 Schulen bereitgestellt. Der Förderunterricht wird in der Regel in größeren Gruppen, Halbklassen oder Klassen angeboten und inhaltlich an Neigungen und Wünschen von Schülerinnen und Schülern orientiert.
Die Fachverwaltung hat Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit festgelegt und durch ein Rundschreiben zur Kooperation der Einrichtungen angeregt. Musterverträge und eine Checkliste zur Qualitätsüberprüfung von institutionellen Anbietern und Einzelanbietern von musikalischem Förderunterricht wurde den Schulen als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt.
Der Förderunterricht ist für Schülerinnen und Schüler entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgelts wurde in einer Bandbreite von 6 € bis 18 € pro Monat vorgegeben. Die konkrete Höhe des Entgelts wird von den Kooperationspartnern vor Ort im Rahmen dieser Bandbreite festgelegt.
„fit for future“ ist ein vernetztes Projekt zwischen
Digitale Medien in der Berliner Bildung
Mit der Veröffentlichung des Masterplan eEducation im August 2005 wurden Mindeststandards für lernende Schülerinnen und Schüler, Anforderungsprofile für das pädagogische Personal sowie ein entsprechendes Fortbildungskonzept verbindlich. Für die Schulung des pädagogischen Personals wurden die Volkshochschulen aufgrund ihrer umfangreichen Erwachsenenbildungs-Erfahrung ausgewählt.
Sie bieten auf der Grundlage des modularen Masterplan-Fortbildungskonzepts berlinweit dezentrale schulinterne Fortbildungen zum „Multi-Mediateacher“ auf der Basis des Xpert ECP (Europäischer Computer Pass) über den „Advanced Multimedia Teacher“ und „E-Learning-Tutor“ bis hin zum „Multimedia Master Teacher“ an. Weitere Module sind nach Absprache und Bedarf möglich.
Die Angebote richten sich an alle Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Lehrer, Erzieher, Pädagogen) der Berliner Schulen. Bis Juni 2006 wurden bereits rund 5000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fortgebildet.
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