Tagesordnung - 16. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 16. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 25.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschriften der 14. Sitzung vom 28.02.2018 und der 15. Sitzung vom 21.03.2018      
Ö 3  
Zielvereinbarung des Bezirksamtes Reinickendorf mit der Senatsverwaltung für Finanzen zur Reduzierung des Transferkostenanstiegs bei den stationären Hilfen      
Ö 4     Beratung von Drucksachen      
Ö 4.1  
Freistellung für Ehrenamtler in der Jugendarbeit  
0997/XX  
Ö 4.2  
Kopftuchverbot für Berliner Schülerinnen  
1031/XX  
Ö 5  
Bericht vom Besuch des Familienbüros in Steglitz-Zehlendorf      
Ö 6     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 6.1  
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) - Jugendbeauftragter  
0473/XX-08-01  
Ö 6.2  
Anrechnungsgrundlage auf den Personalschlüssel für Erzieherinnen in einer berufsbegleitenden Ausbildung  
1296/XIX-01  
    14.02.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 7.5 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.06.2016 - Drucksache Nr. 1296/XIX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Menschen, die sich in einer berufsbegleitenden pädagogischen Ausbildung befinden oder eine Zusage für eine solche Ausbildung haben, zukünftig bis zum Ende des 1. Ausbildungsjahres mit maximal 25 %, im 2. Jahr bis zu 50 % und im 3. Jahr bis zu maximal 75 % auf den Personalschlüssel der ausbildenden Einrichtung (Praxisstelle) angerechnet werden.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschuss an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt mit Schreiben vom 10.12.2017 Folgendes mit:

 

„Berlin als ‚wachsende Stadt‘ erlebt eine dynamische Bevölkerungsentwicklung. Vor dem Hintergrund des bundesgesetzlichen Rechtsanspruchs, der besonderen Bedeutung der frühkindlichen Bildung für den erfolgreichen Übergang in die Schule sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirbt der Senat dafür, dass möglichst alle Berliner Kinder eine Kita besuchen. Der Ausbau der Angebote der Kindertagesbetreuung ist ein zentrales Anliegen des Senats. Dazu gehört natürlich auch die Fachkräftegewinnung.

 

Der Senat hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Zahl der zur Verfügung stehenden Fachkräfte kontinuierlich zu erhöhen. Durch den Ausbau der Ausbildungskapazitäten konnten die Ausbildungszahlen an den Fachschulen für Sozialpädagogik verdoppelt werden. Sie sind von rd. 4.100 künftigen Erzieherinnen und Erziehern im Jahr 2009/10 auf fast 9.000 im Schuljahr 2016/2017 gestiegen. Dementsprechend stiegen die jährlichen Absolventenzahlen im gleichen Zeitraum von 1.060 auf 2.400. Seit 2011 gibt es darüber hinaus Fachkräfteregelungen, die einen kontrollierten Quereinstieg in die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zulassen. Diese Regelungen wurden zuletzt im Mai dieses Jahres modifiziert, um den nochmals gestiegenen Fachkräftebedarfen zu begegnen.

 

Die berufsbegleitende Ausbildung bildet hierbei einen Schwerpunkt. Ohne sie könnte der Rechtsanspruch und der Bedarf von Eltern nicht im erforderlichen Maße sichergestellt werden. Für die berufsbegleitende Ausbildung können vor allem Menschen gewonnen werden, die ihre bisherigen Lebens- und Berufserfahrungen gewinnbringend in das neue Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung einbringen.

 

Der Senat unterstützt die volle Anrechnung auf den Personalschlüssel durch verschiedene Maßnahmen. Um die Praxis vor Ort bei ihrer anspruchsvollen und herausfordernden Aufgabe zu entlasten, werden seit dem Jahr 2016 im Rahmen der Maßnahme ‚Zeit für Anleitung‘ auf Antrag zusätzlich Anleitungsstunden (zwei Stunden pro Woche) für Beschäftigte im ersten Ausbildungsjahr der berufsbegleitenden Ausbildung in Kitas bewilligt. Es ist beabsichtigt, zum 01.02.2018 diese Anleitungszeit deutlich, d. h. auf alle drei Ausbildungsjahre zu erweitern (Für Beschäftigte in der berufsbegleitenden Ausbildung für die Anleitung im ersten und zweiten Semester drei Zeitstunden, im dritten und vierten Semester zwei Zeitstunden und im fünften und sechsten Semester eine Zeitstunde pro Woche.).

 

Aus den genannten Gründen kann der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht unterstützt werden. Um die mit dem Ausbau der Kitaplätze und der Sicherung des dafür benötigten Fachpersonals verbundenen Herausforderungen zu bewältigen, hat der Senat viele Maßnahmen ergriffen, um die Vollzeit- und Teilzeitausbildungsplätze zu verdoppeln. Mit der berufsbegleitenden Ausbildung wird das Fachkräftegebot in den Kindertageseinrichtungen nicht in Frage gestellt.“

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1296/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank BalzerTobias Dollase

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Jugendhilfeausschuss

 

   
    28.02.2018 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.2 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.06.2016 - Drucksache Nr. 1296/XIX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Menschen, die sich in einer berufsbegleitenden pädagogischen Ausbildung befinden oder eine Zusage für eine solche Ausbildung haben, zukünftig bis zum Ende des 1. Ausbildungsjahres mit maximal 25 %, im 2. Jahr bis zu 50 % und im 3. Jahr bis zu maximal 75 % auf den Personalschlüssel der ausbildenden Einrichtung (Praxisstelle) angerechnet werden.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschuss an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt mit Schreiben vom 10.12.2017 Folgendes mit:

 

„Berlin als ‚wachsende Stadt‘ erlebt eine dynamische Bevölkerungsentwicklung. Vor dem Hintergrund des bundesgesetzlichen Rechtsanspruchs, der besonderen Bedeutung der frühkindlichen Bildung für den erfolgreichen Übergang in die Schule sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirbt der Senat dafür, dass möglichst alle Berliner Kinder eine Kita besuchen. Der Ausbau der Angebote der Kindertagesbetreuung ist ein zentrales Anliegen des Senats. Dazu gehört natürlich auch die Fachkräftegewinnung.

 

Der Senat hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Zahl der zur Verfügung stehenden Fachkräfte kontinuierlich zu erhöhen. Durch den Ausbau der Ausbildungskapazitäten konnten die Ausbildungszahlen an den Fachschulen für Sozialpädagogik verdoppelt werden. Sie sind von rd. 4.100 künftigen Erzieherinnen und Erziehern im Jahr 2009/10 auf fast 9.000 im Schuljahr 2016/2017 gestiegen. Dementsprechend stiegen die jährlichen Absolventenzahlen im gleichen Zeitraum von 1.060 auf 2.400. Seit 2011 gibt es darüber hinaus Fachkräfteregelungen, die einen kontrollierten Quereinstieg in die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zulassen. Diese Regelungen wurden zuletzt im Mai dieses Jahres modifiziert, um den nochmals gestiegenen Fachkräftebedarfen zu begegnen.

 

Die berufsbegleitende Ausbildung bildet hierbei einen Schwerpunkt. Ohne sie könnte der Rechtsanspruch und der Bedarf von Eltern nicht im erforderlichen Maße sichergestellt werden. Für die berufsbegleitende Ausbildung können vor allem Menschen gewonnen werden, die ihre bisherigen Lebens- und Berufserfahrungen gewinnbringend in das neue Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung einbringen.

 

Der Senat unterstützt die volle Anrechnung auf den Personalschlüssel durch verschiedene Maßnahmen. Um die Praxis vor Ort bei ihrer anspruchsvollen und herausfordernden Aufgabe zu entlasten, werden seit dem Jahr 2016 im Rahmen der Maßnahme ‚Zeit für Anleitung‘ auf Antrag zusätzlich Anleitungsstunden (zwei Stunden pro Woche) für Beschäftigte im ersten Ausbildungsjahr der berufsbegleitenden Ausbildung in Kitas bewilligt. Es ist beabsichtigt, zum 01.02.2018 diese Anleitungszeit deutlich, d. h. auf alle drei Ausbildungsjahre zu erweitern (Für Beschäftigte in der berufsbegleitenden Ausbildung für die Anleitung im ersten und zweiten Semester drei Zeitstunden, im dritten und vierten Semester zwei Zeitstunden und im fünften und sechsten Semester eine Zeitstunde pro Woche.).

 

Aus den genannten Gründen kann der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht unterstützt werden. Um die mit dem Ausbau der Kitaplätze und der Sicherung des dafür benötigten Fachpersonals verbundenen Herausforderungen zu bewältigen, hat der Senat viele Maßnahmen ergriffen, um die Vollzeit- und Teilzeitausbildungsplätze zu verdoppeln. Mit der berufsbegleitenden Ausbildung wird das Fachkräftegebot in den Kindertageseinrichtungen nicht in Frage gestellt.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1296/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank BalzerTobias Dollase

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke/BDEP)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    21.03.2018 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.2 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.06.2016 - Drucksache Nr. 1296/XIX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Menschen, die sich in einer berufsbegleitenden pädagogischen Ausbildung befinden oder eine Zusage für eine solche Ausbildung haben, zukünftig bis zum Ende des 1. Ausbildungsjahres mit maximal 25 %, im 2. Jahr bis zu 50 % und im 3. Jahr bis zu maximal 75 % auf den Personalschlüssel der ausbildenden Einrichtung (Praxisstelle) angerechnet werden.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschuss an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt mit Schreiben vom 10.12.2017 Folgendes mit:

 

„Berlin als ‚wachsende Stadt‘ erlebt eine dynamische Bevölkerungsentwicklung. Vor dem Hintergrund des bundesgesetzlichen Rechtsanspruchs, der besonderen Bedeutung der frühkindlichen Bildung für den erfolgreichen Übergang in die Schule sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirbt der Senat dafür, dass möglichst alle Berliner Kinder eine Kita besuchen. Der Ausbau der Angebote der Kindertagesbetreuung ist ein zentrales Anliegen des Senats. Dazu gehört natürlich auch die Fachkräftegewinnung.

 

Der Senat hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Zahl der zur Verfügung stehenden Fachkräfte kontinuierlich zu erhöhen. Durch den Ausbau der Ausbildungskapazitäten konnten die Ausbildungszahlen an den Fachschulen für Sozialpädagogik verdoppelt werden. Sie sind von rd. 4.100 künftigen Erzieherinnen und Erziehern im Jahr 2009/10 auf fast 9.000 im Schuljahr 2016/2017 gestiegen. Dementsprechend stiegen die jährlichen Absolventenzahlen im gleichen Zeitraum von 1.060 auf 2.400. Seit 2011 gibt es darüber hinaus Fachkräfteregelungen, die einen kontrollierten Quereinstieg in die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zulassen. Diese Regelungen wurden zuletzt im Mai dieses Jahres modifiziert, um den nochmals gestiegenen Fachkräftebedarfen zu begegnen.

 

Die berufsbegleitende Ausbildung bildet hierbei einen Schwerpunkt. Ohne sie könnte der Rechtsanspruch und der Bedarf von Eltern nicht im erforderlichen Maße sichergestellt werden. Für die berufsbegleitende Ausbildung können vor allem Menschen gewonnen werden, die ihre bisherigen Lebens- und Berufserfahrungen gewinnbringend in das neue Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung einbringen.

 

Der Senat unterstützt die volle Anrechnung auf den Personalschlüssel durch verschiedene Maßnahmen. Um die Praxis vor Ort bei ihrer anspruchsvollen und herausfordernden Aufgabe zu entlasten, werden seit dem Jahr 2016 im Rahmen der Maßnahme ‚Zeit für Anleitung‘ auf Antrag zusätzlich Anleitungsstunden (zwei Stunden pro Woche) für Beschäftigte im ersten Ausbildungsjahr der berufsbegleitenden Ausbildung in Kitas bewilligt. Es ist beabsichtigt, zum 01.02.2018 diese Anleitungszeit deutlich, d. h. auf alle drei Ausbildungsjahre zu erweitern (Für Beschäftigte in der berufsbegleitenden Ausbildung für die Anleitung im ersten und zweiten Semester drei Zeitstunden, im dritten und vierten Semester zwei Zeitstunden und im fünften und sechsten Semester eine Zeitstunde pro Woche.).

 

Aus den genannten Gründen kann der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht unterstützt werden. Um die mit dem Ausbau der Kitaplätze und der Sicherung des dafür benötigten Fachpersonals verbundenen Herausforderungen zu bewältigen, hat der Senat viele Maßnahmen ergriffen, um die Vollzeit- und Teilzeitausbildungsplätze zu verdoppeln. Mit der berufsbegleitenden Ausbildung wird das Fachkräftegebot in den Kindertageseinrichtungen nicht in Frage gestellt.“

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1296/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

Frank BalzerTobias Dollase

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    25.04.2018 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.2 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.06.2016 - Drucksache Nr. 1296/XIX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Menschen, die sich in einer berufsbegleitenden pädagogischen Ausbildung befinden oder eine Zusage für eine solche Ausbildung haben, zukünftig bis zum Ende des 1. Ausbildungsjahres mit maximal 25 %, im 2. Jahr bis zu 50 % und im 3. Jahr bis zu maximal 75 % auf den Personalschlüssel der ausbildenden Einrichtung (Praxisstelle) angerechnet werden.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschuss an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt mit Schreiben vom 10.12.2017 Folgendes mit:

 

„Berlin als ‚wachsende Stadt‘ erlebt eine dynamische Bevölkerungsentwicklung. Vor dem Hintergrund des bundesgesetzlichen Rechtsanspruchs, der besonderen Bedeutung der frühkindlichen Bildung für den erfolgreichen Übergang in die Schule sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirbt der Senat dafür, dass möglichst alle Berliner Kinder eine Kita besuchen. Der Ausbau der Angebote der Kindertagesbetreuung ist ein zentrales Anliegen des Senats. Dazu gehört natürlich auch die Fachkräftegewinnung.

 

Der Senat hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Zahl der zur Verfügung stehenden Fachkräfte kontinuierlich zu erhöhen. Durch den Ausbau der Ausbildungskapazitäten konnten die Ausbildungszahlen an den Fachschulen für Sozialpädagogik verdoppelt werden. Sie sind von rd. 4.100 künftigen Erzieherinnen und Erziehern im Jahr 2009/10 auf fast 9.000 im Schuljahr 2016/2017 gestiegen. Dementsprechend stiegen die jährlichen Absolventenzahlen im gleichen Zeitraum von 1.060 auf 2.400. Seit 2011 gibt es darüber hinaus Fachkräfteregelungen, die einen kontrollierten Quereinstieg in die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zulassen. Diese Regelungen wurden zuletzt im Mai dieses Jahres modifiziert, um den nochmals gestiegenen Fachkräftebedarfen zu begegnen.

 

Die berufsbegleitende Ausbildung bildet hierbei einen Schwerpunkt. Ohne sie könnte der Rechtsanspruch und der Bedarf von Eltern nicht im erforderlichen Maße sichergestellt werden. Für die berufsbegleitende Ausbildung können vor allem Menschen gewonnen werden, die ihre bisherigen Lebens- und Berufserfahrungen gewinnbringend in das neue Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung einbringen.

 

Der Senat unterstützt die volle Anrechnung auf den Personalschlüssel durch verschiedene Maßnahmen. Um die Praxis vor Ort bei ihrer anspruchsvollen und herausfordernden Aufgabe zu entlasten, werden seit dem Jahr 2016 im Rahmen der Maßnahme ‚Zeit für Anleitung‘ auf Antrag zusätzlich Anleitungsstunden (zwei Stunden pro Woche) für Beschäftigte im ersten Ausbildungsjahr der berufsbegleitenden Ausbildung in Kitas bewilligt. Es ist beabsichtigt, zum 01.02.2018 diese Anleitungszeit deutlich, d. h. auf alle drei Ausbildungsjahre zu erweitern (Für Beschäftigte in der berufsbegleitenden Ausbildung für die Anleitung im ersten und zweiten Semester drei Zeitstunden, im dritten und vierten Semester zwei Zeitstunden und im fünften und sechsten Semester eine Zeitstunde pro Woche.).

 

Aus den genannten Gründen kann der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht unterstützt werden. Um die mit dem Ausbau der Kitaplätze und der Sicherung des dafür benötigten Fachpersonals verbundenen Herausforderungen zu bewältigen, hat der Senat viele Maßnahmen ergriffen, um die Vollzeit- und Teilzeitausbildungsplätze zu verdoppeln. Mit der berufsbegleitenden Ausbildung wird das Fachkräftegebot in den Kindertageseinrichtungen nicht in Frage gestellt.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1296/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

Frank BalzerTobias Dollase

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    23.05.2018 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Ö 6.3  
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) - Jugendbeauftragter  
0473/XX-07-01  
Ö 6.4  
Auch in Reinickendorf das Projekt Babylotsen einführen  
0967/XIX-01  
Ö 6.5  
Projekt "Babylotse" auch für Reinickendorf  
0400/XX-01  
Ö 6.6  
Bolzplätze in Reinickendorf auch an Sonn- und Feiertagen öffnen  
0465/XX-01  
Ö 7  
Arbeit der Unterhaltsvorschussstelle (Kleine Anfrage - Antwort)  
0763/XX-01  
Ö 8  
Integration von nicht deutschsprachigen Zuzüglern im Bezirk      
Ö 9  
Zusammenarbeit Jugendhilfe und Schule      
Ö 10  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 11  
Verschiedenes      
                 
 
 

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