Tagesordnung - 37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung  

 
 
Bezeichnung: 37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung
Gremium: Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung
Datum: Do, 11.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der 36. Sitzung vom 14.01.2016      
Ö 3     Beratung von Drucksachen      
Ö 3.1  
Bericht über Aktivitäten im Kommunalen Nachbarschaftsforum  
1127/XIX  
Ö 4     Frohnauer Anträge zur Erhaltungsverordnung      
Ö 4.1  
Mitberatung Gartenstadt Frohnau erhalten I - Orientierungshilfe zur Anwendung der Erhaltungsverordnung erstellen Federführung: Haushaltsausschuss vertagt: 10.12.2015  
Enthält Anlagen
1108/XIX-01  
Ö 4.2  
Beratung Gartenstadt Frohnau erhalten II - Verstöße gegen die Erhaltungsverordnung höher ahnden vertagt: 10.12.2015  
1108/XIX-02  
    14.10.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 8.1.2 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Überweisung an den Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung

 

Sachverhalt:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich über den Senat von Berlin bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Verstöße gegen die nach § 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB erlassene Erhaltungsverordnung, insbesondere der Rückbau oder die Veränderung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Genehmigung, nach § 213 Absatz 1 Nr. 4, Absatz 2 BauGB mit einer höheren Geldbuße geahndet werden können. Eine Bußgeldhöhe von bis zu 100.000,00 Euro ist anzustreben.

 

   
    10.12.2015 - Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung
    Ö 5.3 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen einstimmig, den Entschließungsantrag – Drucksache Nr. 1108/XIX-02 –

 

Sachverhalt:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich über den Senat von Berlin bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Verstöße gegen die nach § 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB erlassene Erhaltungsverordnung, insbesondere der Rückbau oder die Veränderung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Genehmigung, nach § 213 Absatz 1 Nr. 4, Absatz 2 BauGB mit einer höheren Geldbuße geahndet werden können. Eine Bußgeldhöhe von bis zu 100.000,00 Euro ist anzustreben.

 

zu vertagen.

   
    11.02.2016 - Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung
    Ö 4.2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen mehrheitlich, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, den Entschließungsantrag – Drucksache Nr. 1108/XIX-02

 

Sachverhalt:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich über den Senat von Berlin bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Verstöße gegen die nach § 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB erlassene Erhaltungsverordnung, insbesondere der Rückbau oder die Veränderung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Genehmigung, nach § 213 Absatz 1 Nr. 4, Absatz 2 BauGB mit einer höheren Geldbuße geahndet werden können. Eine Bußgeldhöhe von bis zu 100.000,00 Euro ist anzustreben.

 

anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 12 (CDU, SPD, B90/Die Grünen)              dagegen: 0              Enthaltung: 1 (CDU)

   
    09.03.2016 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 10.5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Gemäß Konsensliste Annahme

 

Sachverhalt:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich über den Senat von Berlin bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Verstöße gegen die nach § 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB erlassene Erhaltungsverordnung, insbesondere der Rückbau oder die Veränderung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Genehmigung, nach § 213 Absatz 1 Nr. 4, Absatz 2 BauGB mit einer höheren Geldbuße geahndet werden können. Eine Bußgeldhöhe von bis zu 100.000,00 Euro ist anzustreben.

Ö 5     Besprechungspunkte      
Ö 5.1  
Förderprogramm Aktive Zentren      
Ö 5.2  
QM Klixstraße      
Ö 6  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 7  
Verschiedenes      
                 
 
 

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