Drucksache - 0598/XIX  

 
 
Betreff: Erstellen einer Positivliste schadstoffreduzierter Anschaffungen in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Torsten Hauschild
Elke Klünder
 
Drucksache-Art:ErsuchenErsuchen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.12.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Schulausschuss Beratung
30.01.2014 
20. öffentliche Sitzung des Schulausschusses vertagt   
06.03.2014 
21. öffentliche Sitzung des Schulausschusses vertagt   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Beratung
11.02.2014 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vertagt   
09.09.2014 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vertagt   
13.01.2015 
34. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vertagt   
10.02.2015 
35. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vertagt   
10.03.2015 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales zurückgezogen   
Jugendhilfeausschuss Beratung

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ersuchen vom 28.11.2013

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialien für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden. Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen.

 

Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phthalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein.

Begründung zur Drucksache Nr

Begründung zur Drucksache Nr. 0598/XIX:

 

Ein wenig schadstoffbelastetes Umfeld ist essentiell für ein gesundes Aufwachsen der Kinder. Gerade in Schule und Kindertagesstätte kann eine konsequente Reduktion der Schadstoffbelastung effektiv zur Verbesserung der gesundheitlichen Entwicklungschancen beitragen.

 

 
 

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