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Notwendige Unterlagen zur Beantragung der Eheschließung

Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet waren

von beiden Verlobten:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisen nicht älter als 6 Monate
    ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes (In der beglaubigten Ablichtung des Geburtseintrages sind alle nachträglichen Änderungen des Geburtseintrages wie z.B. Adoptionen, Namensänderungen oder Berichtigungen ersichtlich.),

  • Bescheinigung aus dem Melderegister des Hauptwohnsitzes (erhältlich bei der Meldestelle/beim Bürgeramt) - nicht älter als 14 Tage bei Anmeldung der Eheschließung/Vorlage beim Standesamt und

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Wenn Sie schon verheiratet waren

zusätzlich:

  • eine aktuelle, beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
    (ehemals: begl. Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe) erhältlich beim Standesamt des Eheschließungsortes,

  • rechtskräftige Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen

  • oder ggf. Sterbeurkunden der früheren Ehepartner.

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben

  • Geburtsurkunden bzw. begl. Abschriften aus dem Geburtsregister

  • und die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind sowie

  • Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde.

    Wenn einer oder beide Verlobten nicht deutscher Staatsangehöriger sind:

    • Sprechen Sie bitte persönlich beim Standesamt zu unseren Öffnungszeiten vor. Wegen der Vielzahl der rechtlichen Erfordernisse können hier nicht alle Möglichkeiten erläutert werden.

    Wenn einer der Verlobten nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen kann:

    • Sie können das Formular - Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung - entweder im Standesamt erhalten oder als pdf-Datei downloaden und ausgefüllt dem Standesamt vorlegen. Bitte fügen Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    Wo und wann melde ich meine Eheschließung an?

    • Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Wohnsitzstandesamt. In dessen Zuständigkeitsbereich muss mindestens einer der beiden Verlobten gemeldet sein. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen. Wenn Sie in Berlin wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bezirksstandesamt. Die Eheschließung selbst, kann dann bei einem Standesamt Ihrer Wahl erfolgen.


    Kontakt

    Standesamt Mitte von Berlin
    Parochialstr. 3
    10179 Berlin

    Stadtplan


    Fahrstuhl
    Eingang über den Parkplatz an der Jüdenstr.
    WC nach DIN 18024

    Fahrverbindungen

    U-Bahnhöfe:
    U Klosterstr.:
    U2
    S+U Jannowitzbrücke:
    U8
    U Weinmeisterstr./Gipsstr.:
    U8

    S-Bahnhöfe:
    S+U Jannowitzbrücke:
    S5, S7, S75
    S+U Alexanderplatz Bhf:
    S5, S7, S75

    Bus-Haltestellen:
    S+U Jannowitzbrücke:
    248, N40, N65, N8
    U Weinmeisterstr./Gipsstr.:
    N2, N40, N42, N5, N65, N8
    U Weinmeisterstr.:
    N2, N40, N42, N5, N65

    Tram-Haltestellen:
    U Weinmeisterstr./Gipsstr.:
    M1
    S+U Alexanderplatz Bhf/Gontardstr.:
    M2, M4, M5
    U Weinmeisterstr.:
    M1

    Erreichbarkeit

    Ansprechpartner

    Heiratsabteilung
    Tel. 030 9018 243 31-38
    Fax 030 9018 243 54
    E-Mail
    Öffnungszeiten
    Reservierung von Eheschließungsterminen
    Tel. 030 9018 24333