Das "Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften" ist am 1. August 2001 in Kraft getreten.
Frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin. Das bedeutet, dass diese Anmeldung zur Begründung ihre Gültigkeit verliert, wenn die Lebenspartnerschaft nicht binnen 6 Monaten nach der Anmeldung geschlossen wird. Während dieser Frist ist die Anmeldung einer weiteren Lebenspartnerschaft nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass das jeweilige Fristende auch immer der letztmögliche Eintragungstermin für Sie ist.
Die eigentlichen Erklärungen über die Lebenspartnerschaften können in gleicher Form wie bei "normalen" Trauungen abgegeben werden; auch die besonderen Angebote des Standesamtes Mitte (Außentrauungen im Ermelerhaus, auf dem Fernsehturm usw.) können auch von gleichgeschlechtlichen Paaren genutzt werden. Möglich ist jedoch auch eine rein formelle Eintragung.
Zeugen müssen nicht sein, es können jedoch bis zu zwei Personen benannt werden.
Wenn einer der Lebenspartner nicht persönlich zur Anmeldung der Eintragung der Lebenspartnerschaft erscheinen kann, können Sie das Formular Vollmacht zur Anmeldung der Eintragung der Lebenspartnerschaft entweder im Standesamt erhalten oder als pdf-Datei downladen und ausgefüllt im Standesamt vorlegen.
Standesamt Mitte von Berlin
Parochialstr. 3
10179 Berlin
Stadtplan

Eingang über den Parkplatz an der Jüdenstr.

Fahrverbindungen
U-Bahnhöfe:
U Klosterstr.:
U2
S+U Jannowitzbrücke:
U8
U Weinmeisterstr./Gipsstr.:
U8
S-Bahnhöfe:
S+U Jannowitzbrücke:
S5, S7, S75
S+U Alexanderplatz Bhf:
S5, S7, S75
Bus-Haltestellen:
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248, N40, N65, N8
U Weinmeisterstr./Gipsstr.:
N2, N40, N42, N5, N65, N8
U Weinmeisterstr.:
N2, N40, N42, N5, N65
Tram-Haltestellen:
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M1
S+U Alexanderplatz Bhf/Gontardstr.:
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U Weinmeisterstr.:
M1