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Lebenspartnerschaften

Das "Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften" ist am 1. August 2001 in Kraft getreten.

Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung der Eintragung der Lebenspartnerschaft bei zwei deutschen Staatsangehörigen notwendig

Wenn keiner der Partner bereits verheiratet war oder eine Lebenspartenrschaft begründet hat:

  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister mit Hinweisen (ehemals:aktuelle Abstammungsurkunde) erhältlich beim Geburtstandesamt,
  • Bescheinigung aus dem Melderegister (erhältlich bei der Meldestelle - soll nicht älter als 14 Tage bei Vorlage beim Standesamt sein),
  • Personalausweise oder Reisepässe.

Wenn ein Partner schon verheiratet war

zusätzlich:

  • eine aktuelle Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk und ggf. Wiederannahme eines früheren Namens (ehemals: begl. Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe ) erhältlich beim Standesamt der Eheschließung,
  • rechtskräftige Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen
  • oder ggf. Sterbeurkunden der früheren Ehepartner

Wenn einer der Partner schon eine Lebenspartnerschaft begründet hatte

zusätzlich:

  • aktuelle Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk,
  • rechtskräftige Aufhebungsurteile sämtlicher vorangegangener Lebenspartnerschaften
  • oder ggf. Sterbeurkunde des früheren Lebenspartners

Sollten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und eine Lebenspartnerschaft begründen wollen, so erkundigen Sie sich bitte innerhalb der Sprechzeiten persönlich, welche Unterlagen Sie benötigen.

Zu welchem Zeitpunkt kann eine Lebenspartnerschaft im Standesamt angemeldet werden ?

Frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin. Das bedeutet, dass diese Anmeldung zur Begründung ihre Gültigkeit verliert, wenn die Lebenspartnerschaft nicht binnen 6 Monaten nach der Anmeldung geschlossen wird. Während dieser Frist ist die Anmeldung einer weiteren Lebenspartnerschaft nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass das jeweilige Fristende auch immer der letztmögliche Eintragungstermin für Sie ist.

Die eigentlichen Erklärungen über die Lebenspartnerschaften können in gleicher Form wie bei "normalen" Trauungen abgegeben werden; auch die besonderen Angebote des Standesamtes Mitte (Außentrauungen im Ermelerhaus, auf dem Fernsehturm usw.) können auch von gleichgeschlechtlichen Paaren genutzt werden. Möglich ist jedoch auch eine rein formelle Eintragung.

Zeugen müssen nicht sein, es können jedoch bis zu zwei Personen benannt werden.

Wenn einer der Lebenspartner nicht persönlich zur Anmeldung der Eintragung der Lebenspartnerschaft erscheinen kann, können Sie das Formular Vollmacht zur Anmeldung der Eintragung der Lebenspartnerschaft entweder im Standesamt erhalten oder als pdf-Datei downladen und ausgefüllt im Standesamt vorlegen.

Kontakt

Standesamt Mitte von Berlin
Parochialstr. 3
10179 Berlin

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Eingang über den Parkplatz an der Jüdenstr.
WC nach DIN 18024

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Tel. 030 9018 243 31-38
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