Der Fachbereich Bau- und Wohnungsauficht des
Stadtentwicklungsamtes
Auf dieser Seite können Sie im Detail erfahren, welche Leistungen von der Bau- und Wohnungsaufsicht erbracht werden und wer für diese Leistungen zuständig ist.
Die Bauaufsicht ist für die Erteilung von Baugenehmigungen, sowie für die Beseitigung konstruktiver Baumängel zuständig.
Die Wohnungsaufsicht ist für die Beseitigung von Mängeln an Wohngebäuden und in Wohnungen zuständig.
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