Abgeschlossenheitsbescheinigung

Aktueller Hinweis: Berlin hat mit Wirkung zum 06. August 2021 eine Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB erlassen (GVBl S. 932). Danach ist in Berlin beim zuständigen Stadtplanungsamt eine Genehmigung zu beantragen, ohne die eine Eintragungsbewilligung nicht erteilt wird. Es wird empfohlen, um Ihnen unnötige Kosten für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu ersparen, die Konditionen für die Genehmigung vorab zu klären.

Sie befinden sich im Aufgabengebiet Abgeschlossenheitsbescheinigung
des Fachbereiches Bau- und Wohnungsaufsicht des Bezirksamtes Mitte von Berlin.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Grundlage für die Bildung von Wohnungs- bzw. Teileigentum (Eigentumswohnungen oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume, wie z.B. Gewerberäumen oder nicht ausgebauter Dachraum) und dient zur Vorlage beim Grundbuchamt. Die Erteilung ist gebührenpflichtig.

Folgende Unterlagen werden für die Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt:

Aufgrund des hohen Antragsaufkommens werden die Anträge derzeit auf die technischen Sachbearbeiter*innen verteilt.