Berliner Autorenlesefonds startet für 2025 in Mitte
Pressemitteilung vom 13.03.2025
Öffentlich zugängliche Bibliotheken und Schulen im Bezirk Mitte können ab sofort wieder Anträge stellen. Gefördert werden Lesungen mit Berliner Autor*innen und Buchillustrator*innen. Der Berliner Autorenlesefonds wird auf Bezirksebene verwaltet. Bitte stellen Sie Anträge nur im Bezirk Ihrer Einrichtung, jeweils beim Amt für Weiterbildung und Kultur des zuständigen Bezirks.
Im Bezirk Mitte können 2025 bis zu 48 Lesungen mit jeweils 450 € Honorar gefördert werden. Es können auch Lesungen in digitalen Formaten gefördert werden. Förderfähig sind Lesungen mit Berliner Autor*innen und Buchillustrator*innen mit einer Dauer von mindestens 45 Minuten.
Antragsberechtigt sind neben den öffentlichen Bibliotheken die öffentlichen Schulen sowie Privatschulen und der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken sowie die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek (ZLB). Ein Anspruch der Antragstellerinnen und Antragsteller auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Erfahrungsgemäß werden Anträge von zahlreichen Einrichtungen gestellt. Deshalb bitten wir insbesondere die Schulen nur Anträge für maximal 4 Lesungen zu stellen. Bitte geben Sie immer eine Prioritätenreihenfolge an, in der die Lesungen berücksichtigt werden sollen. Anträge ohne konkrete Terminangabe können nicht bearbeitet werden.
Die Bewilligung ist abhängig von der Erfüllung der Fördervoraussetzungen und erfolgt nach den in der Förderrichtlinie genannten Kriterien.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anträge im Bezirk Mitte nur das Formular für das Antragsjahr 2025.
Antrag auf Projektförderung
Förderrichtlinien Autorenlesefonds 2025
Anträge und Rückfragen an:
Bezirksamt Mitte von Berlin,
Amt für Weiterbildung und Kultur,
Fachbereich Bibliotheken,
BiKu 3 Plan 4 – Jelena Brand
Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin, Tel.: 9018 33403
E-Mail: jelena.brand@ba-mitte.berlin.de