Berliner Autorenlesefonds startet mit 7.200 Euro für das erste Halbjahr 2022

Pressemitteilung vom 18.01.2022

Die Bezirksstadträtin für Schule, Sport, Weiterbildung und Kultur, Stefanie Remlinger, informiert:

Bibliotheken und Schulen im Bezirk Mitte können ab 20.01.2022 Anträge für das erste Halbjahr (bis 30.06.2022) stellen. Gefördert werden Lesungen mit Berliner Autor*innen und Buchillustrator*innen.
Aufgrund des noch nicht verabschiedeten Haushalts für 2022 wurden zunächst nur die Hälfte der Mittel zur Verfügung gestellt, so dass vorerst nur Anträge für Lesungen bis 30.06.2022 gestellt werden können. Damit können im ersten Halbjahr bis zu 24 Lesungen zu je 300 € Honorar gefördert werden. Es können auch Lesungen in digitalen Formaten gefördert werden.
Schulen und Bibliotheken im Bezirk Mitte können bei uns über den Berliner Autorenlesefonds Honorarmittel für Berliner Autor*innen und Buchillustrator*innen beantragen, die in diesen Einrichtungen Lesungen durchführen.
Antragsberechtigt sind neben den öffentlichen Bibliotheken die öffentlichen Schulen sowie Privatschulen und der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken sowie die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek (ZLB). Ein Anspruch der Antragstellerinnen und Antragsteller auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Aufgrund der zahlreichen Einrichtungen, die erfahrungsgemäß Anträge stellen, bitten wir insbesondere die Schulen nur Anträge für 1-2 Lesungen für das erste Halbjahr zu stellen. Bitte geben Sie immer eine Prioritätenreihenfolge an, in der die Lesungen berücksichtigt werden sollen. Anträge ohne konkrete Terminangabe können nicht bearbeitet werden.
Gefördert werden Veranstaltungen mit einer Dauer von mindestens 45 Minuten oder Veranstaltungsreihen, bei denen professionelle Berliner Autor*innen bzw. Buchillustrator*innen lesen. Die Anzahl der förderfähigen Lesungen je Autor*in ist auf maximal 6 beschränkt, je Antragsteller*in auf maximal 12.

Für Veranstaltungen für die Zeit bis zu den Sommerferien bzw. Ende Juni wird empfohlen, die Anträge bis zum 26. Februar 2022 zu stellen.

Sobald die Mittel für die zweite Jahreshälfte zugewiesen wurden, wird ein weiterer Aufruf für die Anträge ab 01.07.2022 erstellt. Vorher sind keine Anträge für die zweite Jahreshälfte möglich.
Die Bewilligung ist abhängig von der Erfüllung der Fördervoraussetzungen und erfolgt nach den in der Förderrichtlinie genannten Kriterien. Der o. g. Termin ist eine reine Empfehlung, um eine zeitlich angemessene Bearbeitung zu gewährleisten. Eine spätere Antragsstellung wird gerne berücksichtigt, sofern genügend Mittel zur Verfügung stehen.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anträge im Bezirk Mitte nur die unten aufgeführten Formulare.

Medienkontakt
Bezirksamt Mitte, Bezirksstadträtin Stefanie Remlinger, Tel.: (030) 9018‐33500