Geheimschutz in der Wirtschaft des Landes Berlin

Willkommen auf unserer Webseite!

Titelbild (Collage)

Wichtiger Leitfaden für die/den Sicherheitsbevollmächtigte/n im Unternehmen

Ihr Unternehmen hat von einem öffentlichen Auftraggeber des Landes Berlin einen Auftrag erhalten, der in einem sicherheitsrelevanten Bereich auszuführen ist? Dann ist es wichtig, dass Sie sich ein wenig Zeit nehmen und den folgenden Leitfaden downloaden und lesen: Weitere Informationen

Das Verfahren

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist die zuständige Stelle für die Durchführung des Geheimschutzverfahrens in der Wirtschaft des Landes Berlin.

Das Verfahren kann nicht von Privatpersonen oder Firmen, sondern nur von öffentlichen Auftraggebern bzw. von einer amtlichen Stelle in Gang gesetzt werden.

Das Geheimschutzverfahren in der Wirtschaft beruht im Wesentlichen auf dem Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft, welches von dem für die Wirtschaft zuständigen Bundesministerium herausgegeben wird. Das Geheimschutzhandbuch (GHB) richtet sich an die Unternehmen, die sich im Auftrag einer Bundes- oder Landesbehörde mit Informa-tionen befassen, die im öffentlichen Interesse geheim gehalten werden sollen (Verschlusssachen – VS).

Das Geheimschutzverfahren beinhaltet den personellen, den funktionellen sowie den materiellen Geheimschutz.

  • Personeller Geheimschutz
    Der personelle Geheimschutz umfasst die Sicherheitsüberprüfung von Personen (Betroffene), die Zugang zu Verschlusssachen erhalten sollen oder sich im Rahmen ihrer Aufgaben im Unternehmen verschaffen können. Die Sicherheitsüberprüfung des Betroffenen ist eine vorbeugende Maßnahme, durch die verhindert werden soll, dass Personen zum Zugang zu Verschlusssachen ermächtigt werden, bei denen ein Sicherheitsrisiko besteht.
  • Funktioneller Geheimschutz
    Eigentümer (natürliche Personen) und Mitglieder der Geschäftsleitung (Träger der unternehmerischen Verantwortung) eines Unternehmens bedürfen einer Ermächtigung entsprechend der höchsten VS-Einstufung der VS-Aufträge des Unternehmens.
  • Materieller Geheimschutz
    Zur Gewährleistung des materiellen Geheimschutzes wird das auftragsnehmende Unternehmen von der Verfassungsschutzbehörde eingewiesen.

Das Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BSÜG) regelt den personellen Geheim- und Sabotageschutz bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen im Land Berlin.

Zweck einer Sicherheitsüberprüfung

Zweck einer Sicherheitsüberprüfung ist es, Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse im öffentlichen Interesse vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen.

Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer Zugang zu Verschlusssachen hat oder in einer öffentlichen Stelle tätig ist, die zum Sicherheitsbereich erklärt worden ist.

Je nach Geheimhaltungsgrad gibt es drei Arten von Sicherheitsüberprüfungen:
  • einfache Sicherheitsüberprüfung für VS-VERTRAULICH
  • erweiterte Sicherheitsüberprüfung für GEHEIM
  • erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen für STRENG GEHEIM.

Die Sicherheitsüberprüfungsmaßnahmen werden von der Verfassungsschutzbehörde als Mitwirkungsbehörde durchgeführt. Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren in die Geheimschutzbetreuung des Landes Berlin finden Sie auf dem Service Portal.

Formulare für die Sicherheitsüberprüfung

Weiterführende Informationen