Ausbildung zum/zur Finanzwirt/-in bei der Finanzverwaltung Berlin

Laufbahngruppe 1 – 2. Einstiegsamt

Was sind die Voraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Finanzwirt/-in?

Für unsere Ausbildung setzen wir einen mittleren Schulabschluss voraus. Bewerben kann sich jeder, der bei Einstellungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt.
In unserer schönen und weltoffenen Hauptstadt leben Menschen unterschiedlicher Herkunft. Wir möchten, dass sich diese kulturelle Vielfalt auch in der Steuerverwaltung widerspiegelt. Mehrsprachigkeit und Erfahrungen aus anderen Kulturkreisen sind hilfreich im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern. Wir ermutigen deshalb Bewerbende mit diesen Kompetenzen, sich bei uns zu bewerben.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt (2. Einstiegamt der Laufbahngruppe 1) dauert insgesamt zwei Jahre und findet im dualen System statt.

In Berlin wechseln sich berufspraktische Ausbildungsabschnitte (insgesamt 16 Monate) in einem von 21 Ausbildungsfinanzämtern mit fachtheoretischen Zeiten (insgesamt 8 Monate) an der Landesfinanzschule Brandenburg im Aus- und Fortbildungszentrum in Königs Wusterhausen ab. Bereits während der Ausbildung bieten wir dir eine berufliche und finanzielle Sicherheit, da die Ausbildung im Beamtenverhältnis stattfindet.
Die Ausbildung wird in Vollzeit (40-Stunden-Woche) durchgeführt. Flexible Teilzeitmodelle können in der Praxisphase und bei besonderen Einzelfällen auch schon während der Ausbildung in Anspruch genommen werden.

Steuern können und dürfen natürlich in Berlin nicht anders erhoben werden, als in allen anderen Bundesländern – etwa in Bayern, Brandenburg, Sachsen oder Hamburg. Deshalb sind auch die Ausbildungsinhalte bundeseinheitlich durch das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) sowie durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) gesetzlich geregelt. Dadurch ist sichergestellt, dass die abgeschlossene Ausbildung als Finanzwirt/-in in allen Bundesländern anerkannt wird.

Was sind die Inhalte der Ausbildung?

Die Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt ist sehr praxisorientiert. Deshalb besteht der überwiegende Teil der Ausbildung (insgesamt 16 Monate) auch aus berufspraktischen Zeiten direkt vor Ort im Finanzamt. Dort wirst du durch erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder betreut und durchläufst alle Abteilungen, die dir für einen späteren Einsatz offen stehen.

Den Schwerpunkt der praktischen Ausbildung bildet die Bearbeitung von Steuererklärungen (sogenannte Veranlagung) einschließlich der Festsetzung der zu zahlenden Steuer(n). Hier prüfst du unter Anwendung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften die Angaben der Bürgerinnen und Bürger sowie der Berliner Unternehmen zu ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Du erlernst Vollstreckungstätigkeiten, Buchhaltungsaufgaben sowie die Bewertung von Grundstücken. Bei dieser Tätigkeit stehst du in häufigem Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern unserer schönen und vielfältigen Stadt sowie deren steuerlichen Beraterinnen und Beratern.

Zusätzlich finden in den Finanzämtern während der Ausbildung in regelmäßigen Abständen Ausbildungsarbeitsgemeinschaften statt, in denen anhand von praxisnahen Musterfällen das in der Theorie erworbenen Wissen ergänzt und vertieft und die Verknüpfung zur Praxis hergestellt wird.

Die Berufspraxis wird ergänzt durch drei theoretische Ausbildungsabschnitte über insgesamt acht Monate. Die theoretische Ausbildung in kleinen Klassenverbänden von maximal 25 Anwärterinnen und Anwärtern im Aus- und Fortbildungszentrum in Königs Wusterhausen ist vielseitig und vermittelt die notwendigen Kenntnisse der unterschiedlichen Steuerrechtsgebiete (zum Beispiel der Einkommen- und der Umsatzsteuer) sowie der Bereiche Abgabenordnung, Buchführung, Politik und vieles mehr.

Die Ausbildung schließt nach zwei Jahren mit einer Abschlussprüfung (sogenannte Laufbahnprüfung) ab, die aus einem schriftlichen (fünf Prüfungsklausuren á drei Stunden) und einem mündlichen Teil besteht. Die Laufbahnprüfung kann einmal wiederholt werden.

Wie hoch ist mein Ausbildungsgehalt?

Während deiner Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt erhältst du als Ledige/r eine monatliche Ausbildungsvergütung von 1.317,66 € brutto. Daneben gewähren wir vermögenswirksame Leistungen. Für dich besteht auch als Beamtin/Beamter eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung, nicht jedoch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Da die Ausbildung bereits im Beamtenverhältnis stattfindet, unterschreibst du keinen Ausbildungsvertrag, sondern erhältst zum Ausbildungsbeginn eine Ernennungsurkunde.

Wie hoch sind meine Übernahmechancen?

Unser jährliches Angebot an Ausbildungsplätzen orientiert sich an dem voraussichtlichen Personalbedarf der Berliner Steuerverwaltung und liegt derzeit bei 190 Ausbildungsplätzen. Damit bestehen bei mindestens ausreichenden Ausbildungsleistungen und persönlicher Eignung hervorragende Übernahmechancen für eine anschließende Beschäftigung in der Berliner Steuerverwaltung.

Wie könnte mein späterer Arbeitsplatz aussehen?

Den Finanzwirtinnen und Finanzwirten bieten sich nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten im Innen- und Außendienst der Finanzämter. In Teamarbeit wirst du mit der Festsetzung und Erhebung verschiedener Steuerarten betraut. Dabei prüfst du die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bürger und Unternehmen anhand von Steuererklärungen und setzt die Steuern auf gesetzlicher Grundlage fest.

Verhandlungen mit säumigen Steuerzahlern, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie Auskünfte über Kontenstände gehören ebenfalls zu deinen Aufgaben. In den Info-Zentralen werden alle Fragen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger beantwortet, Anträge entgegen genommen und Vordrucke ausgegeben.

Darüber hinaus werden Finanzwirte/innen auch im Außendienst eingesetzt. Als Lohnsteuer-Außenprüfer/-in überprüfst du direkt vor Ort in den Betrieben anhand von Buchführungsunterlagen, ob die Lohnsteuer in richtiger Höhe an das Finanzamt abgeführt wurde. Als Vollziehungsbeamte verschaffen sich Finanzwirte einen Überblick über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse von Steuerschuldnern.

Wie bewerbe ich mich?

Ausbildungsbeginn ist jeweils der 15. August eines Jahres. Das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildung startet ca. ein Jahr vorher.

Die Bewerbungsunterlagen sollten Folgendes enthalten:
  • individuelles Bewerbungsanschreiben
  • Lebenslauf in tabellarischer Form
  • Schulabschlusszeugnis oder ggf. letztes zur Verfügung stehendes Schulzeugnis
  • ggf. Registrierungsbestätigung gem. § 10 SVG für Soldatinnen und Soldaten
  • ggf. Schwerbehindertenausweis

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Ausbildung und Duales Studium im Vergleich

Thema Ausbildung Duales Studium
Voraussetzung min. mittlerer Schulabschluss oder gleichwertiger Abschluss min. die Fachhochschulreife oder gleichwertiger Abschluss
Staatsangehörigkeit dt. Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates dt. Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates
Alter das 45. Lebensjahr darf zum Einstellungsbeginn nicht vollendet sein das 45. Lebensjahr darf zum Einstellungsbeginn nicht vollendet sein
Theorie 8 Monate an der Landesfinanzschule (Königs Wusterhausen) 21 Monate an der Fachhochschule für Finanzen (Königs Wusterhausen)
Praxis 16 Monate in einem Berliner Finanzamt 15 Monate in einem Berliner Finanzamt
Abschluss Finanzwirt/in Diplom-Finanzwirt/in
Amtsbezeichnung Steuerobersekretär/in (Besoldungsgruppe A 7 Berlin) Steuerinspektor/in (Besoldungsgruppe A 9 Berlin)

Detaillierte Gegenüberstellung der Unterschiede beider Berufseinstiege

  • Flyer

    PDF-Dokument (460.1 kB)