Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Finanzamt

  • Wie kann ich mit meinem Finanzamt elektronisch kommunizieren?

    Sie können mit Ihrem Finanzamt über „Mein ELSTER“, das ELSTER-Kontaktformular oder per E-Mail elektronisch kommunizieren.

  • Wie kommuniziere ich sicher über das Portal "Mein ELSTER"?

    Mit Mein ELSTER kommunizieren Sie sicher mit Ihrem Finanzamt. Für Ihre Anliegen finden Sie in Ihrem Benutzerkonto bei Mein ELSTER diverse Formulare, die Sie online ausfüllen und Ihrem Finanzamt direkt elektronisch übermitteln können, z. B.

    • Einspruch gegen einen Steuerbescheid,
    • Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung,
    • Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen,
    • eine Mitteilung an das Finanzamt („Sonstige Nachricht“) oder
    • die Steuererklärung.

    Bitte beachten Sie für die elektronische Kommunikation über Mein ELSTER die dort genannten Hinweise. Sollten Sie noch nicht bei Mein ELSTER registriert sein, richten Sie bitte auf www.elster.de ein Benutzerkonto ein und nutzen Sie damit künftig den vielfältigen elektronischen Service der Steuerverwaltung. Der elektronische Kommunikationsweg über Mein ELSTER wird kontinuierlich weiterentwickelt.

  • Wie kommuniziere ich sicher über das ELSTER-Kontaktformular?

    Zusätzlich zu den bisher in Mein ELSTER angebotenen Leistungen, die erst nach abgeschlossener Registrierung zur Verfügung stehen, wird auf der öffentlichen Webseite “„Kontakt“ von ELSTER eine sichere Kommunikationsmöglichkeit über das Kontaktformular Berlin zur Verfügung gestellt. Das Kontaktformular bietet die Möglichkeit, steuerliche und nicht-steuerliche Fragen an das Finanzamt zu schicken. ELSTER stellt hierfür das „Kontaktformular für steuerliche Fragen“ und „Kontaktformular für nicht-steuerliche Fragen“ zur Verfügung. Allen in Mein ELSTER registrierten Benutzern wird empfohlen, weiterhin die authentifizierten Übermittlungsmöglichkeiten nach dem Login in Mein ELSTER zu nutzen, da dort verschiedene ausfüllbare Formulare und Anträge angeboten werden.

  • Wie kann ich mittels E-Mail mit dem Finanzamt kommunizieren?

    Es besteht die Möglichkeit per E-Mail mit Ihrem Finanzamt zu kommunizieren. E-Mails ähneln jedoch Postkarten, die per Briefpost versandt werden. Dies kann ggf. dazu führen, dass Unbefugte Ihre E-Mails lesen. Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation mit Ihrem Finanzamt ist derzeit nicht möglich. Da wir an das Steuergeheimnis gebunden sind, dürfen wir Ihnen deshalb nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten. Sicherlich möchten Sie nicht, dass Unbefugte aus der Antwort Ihres Finanzamtes Einblick in Ihre steuerlichen Verhältnisse nehmen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass eine ggf. erforderliche Antwort auf Ihre Fragen und Anträge weiterhin auf dem üblichen Weg (z. B. durch Telefonanruf oder Briefpost) erfolgt. Bitte geben Sie daher für diese Zwecke in Ihrer E-Mail Ihre Steuernummer, vollständige Anschrift und Telefonnummer an. Wir weisen Sie daraufhin, dass E-Mails an das Finanzamt auf eigene Gefahr versandt werden. Die Anbieter von E-Mail-Diensten können die Abhörsicherheit und Unverfälschtheit dabei nicht gewährleisten.

    Es ist nicht zulässig Anträge, Erklärungen und andere Schriftstücke per E-Mail zu übersenden, wenn eine eigenhändige Unterschrift vom Gesetz vorgesehen ist. Dies ist z. B. der Fall bei Steuererklärungen, Lohnsteuer-Ermäßigungsanträgen, Abtretungsanzeigen oder wenn absolute Sicherheit über den Einsender bestehen muss (z. B. der Befreiung vom Steuergeheimnis).

    Wenn Sie die Antworten des Finanzamtes auf Ihre E-Mail-Anfragen generell per E-Mail erhalten möchten – auch wenn es um die Klärung persönlicher Sachverhalte geht – ist es erforderlich, dass Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis hierzu erklären. Bitte beachten Sie, dass ein Verzicht auf die Verschlüsselung elektronisch übermittelter Daten nur für die Sie höchstpersönlich betreffenden Daten gilt. Betreffen Anfragen mehrere Personen (z. B. Ehegatten bei Zusammenveranlagung, Gesamtschuldner, Gesellschafter bei Personengesellschaften), muss der Verzicht auf die Verschlüsselung von allen Betroffenen vorliegen. Bei Kapitalgesellschaften genügt die Verzichtserklärung der/des gesetzlichen Vertreter(s).

    Soll das Finanzamt Ihnen oder der von Ihnen bevollmächtigten Person unverschlüsselte E-Mails übersenden können, unterschreiben Sie bitte eigenhändig die vollständig ausgefüllte Einwilligung in den Versand unverschlüsselter E-Mails durch das Finanzamt und senden diese per Post an das Finanzamt. Sie können den Vordruck auch einscannen und als Anhang per E-Mail schicken. Beachten Sie dabei bitte, dass Ihre eigenhändige Unterschrift sichtbar ist.

    If the tax office is to be able to send you or the person authorised by you unencrypted e-mails, please sign the completed agreement to the sending of unencrypted e-mails by the tax office yourself and send it by post to the tax office. You can also scan it and send it as an attachment by e-mail. Please make sure that your handwritten signature is visible.

  • Technische Hinweise zum E-Mail-Verkehr
    • E-Mails mit elektronischer Signatur können derzeit von den Berliner Finanzämtern nur über die allgemeine E-Mail-Adresse der Senatsverwaltung für Finanzen empfangen werden (siehe Elektronische Zugangseröffnung).
    • Die Berliner Finanzverwaltung kann nur unverschlüsselte Anhänge Ihrer E-Mails entgegennehmen. Übersenden Sie dabei bitte ausschließlich Textdokumente im PDF-Format.
    • Makros oder sonstige Funktionen lassen sich nicht aufrufen bzw. ausführen. Bitte sehen Sie von einer Übersendung von Anhängen mit anderen Formaten ab. Es ist insbesondere nicht möglich, gepackte Dateien zu empfangen und zu öffnen.
    • Sogenannte “Einschreibe-E-Mails” (Benachrichtigung per E-Mail mit der Aufforderung, an anderer Stelle eine hinterlegte elektronische Nachricht bzw. ein hinterlegtes Dokument zu lesen bzw. herunterzuladen) können aus Sicherheitsgründen nicht abgerufen werden.