Warnung vor Betrugsversuchen

Informationen zu falschen Anrufen, Phishing-Mails und sonstigen Betrugsversuchen im Namen der Finanzverwaltung und zum Umgang damit.

Warnschild schwebend über einer Hand

Bitte beachten Sie:

Ihr Finanzamt wird Sie niemals per E-Mail, SMS oder telefonisch zu einer Zahlung oder Herausgabe von Informationen auffordern!

Betrugsversuche per E-Mail

  • E-Mails im Namen von ELSTER

    Betrüger versuchen per E-Mail an Informationen von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Sie versenden E-Mails mit Titeln wie:

    • „Aktualisieren Sie bitte Ihre Unternehmensdaten“,
    • „ELSTER – Hinweis zur Steuererstattung“
    • „ELSTER – Mitteilung zur weiteren Vorgehensweise“

    Es wird ausdrücklich davor gewarnt, auf diese Betrugs-E-Mails zu reagieren bzw. die Links in einer solchen E-Mail zu öffnen.

    ELSTER verschickt nur E-Mails, wenn ein neuer Eingang im geschützten ELSTER-Postfach vorliegt.

  • E-Mails im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt)

    Angaben zu Kryptovermögen

    Aktuell kursiert eine Phishing-Kampagne, bei der betrügerische E-Mails vorgeben, vom BZSt zu stammen.

    In den E-Mails wird behauptet, es seien “Abweichungen bei Krypto-Angaben” festgestellt worden.

    Unter Verweis auf angeblich verpflichtende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Steuererklärung und Krypto-Vermögenswerten versuchen die Absender, die Empfänger unter Druck zu setzen. Die betrügerischen E-Mails fordern Empfänger auf, ihre Krypto-Konten innerhalb von fünf Werktagen zu überprüfen, um angebliche Sanktionen oder Prüfungen zu vermeiden. Der beigefügte Button “Zur Datenüberprüfung” führt auf eine gefälschte Webseite, die zur Eingabe sensibler Daten auffordert.

    Das Bundeszentralamt für Steuern ist wiederholt Ziel solcher Betrugsversuche. Aktuelle und ältere Warnungen vor Betrugsversuchen sind auf der Webseite des BZSt zu finden.

    Bitte öffnen Sie keine verdächtigen Nachrichten dieser Art, klicken keine Links oder Anhänge an und löschen die E-Mail umgehend.

    Verspätungszuschlag

    Bürgerinnen und Bürger erhalten von der Absender-Adresse “Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)” per E-Mail Abrechnungen über Verspätungszuschläge, die den Empfänger bzw. die Empfängerin vermuten lassen, dass es sich um eine Nachricht vom Bundeszentralamt für Steuern handelt. Solche Abrechnungen sind gefälscht.

    Aktuelle und ältere Warnungen vor Betrugsversuchen sind auf der Webseite des BZSt zu finden.

    Bitte öffnen Sie keine verdächtigen Nachrichten dieser Art, klicken keine Links oder Anhänge an und löschen die E-Mail umgehend.

    Zahlungsmitteilungen/Ordnungsgeldverfahren

    Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten vermeintlich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine E-Mail, der ein pdf-Dokument beigefügt ist. Bei dem Dokument handelt es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern (z. B. Zahlungserinnerung im Ordnungsgeldverfahren). Diese Dokumente sind gefälscht.

    Aktuelle und ältere Warnungen vor Betrugsversuchen sind auf der Webseite des BZSt zu finden.

    Bitte öffnen Sie keine verdächtigen Nachrichten dieser Art, klicken keine Links oder Anhänge an und löschen die E-Mail umgehend.

    Erstattungen

    Die Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen E-Mail werden aufgefordert, einen Link zu einem Online-Formular zu öffnen, um eine aktuelle Bankverbindung mitzuteilen. In der E-Mail wird die Empfängerin/der Empfänger nicht direkt mit Namen angeschrieben, sondern mit „Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler“ oder „Sehr geehrte/r Steuerpflichtige/r“.

    Bitte öffnen Sie keine verdächtigen Nachrichten dieser Art, klicken keine Links oder Anhänge an und löschen die E-Mail umgehend.

  • E-Mails im Namen der „© Steuerbehörde“ – „Erstattungen als Teil unseres Engagements für Transparenz und Genauigkeit in der Steuerverwaltung“

    Betrüger versuchen per E-Mail, an Informationen von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Sie versenden unter dem Hinweis auf eine elektronische Rückerstattung eine gefälschte Mitteilung über eine Steuererstattung mit dem Hinweis, dass diese Rückerstattung Teil des Engagements für Transparenz und Genauigkeit der Steuerverwaltung sei. Die Empfänger werden aufgefordert über einen Link ein entsprechendes Formular auszufüllen.

    Die Steuerverwaltung versendet niemals die Aufforderung oder Bestätigungen von Kontendaten in Form eines Links in E-Mails. Bitte löschen Sie solche E-Mails und reagieren nicht darauf.

Betrugsversuche per SMS

  • Erstattungen

    Verstärkt wurden auch Text-Nachrichten per SMS mit folgenden oder ähnlichen Wortlauten verschickt:

    „Elektronische Rückerstattung xxx €“

    oder

    „Offizielle Mitteilung über eine Steuererstattung“.

    In der SMS ist regelmäßig ein Link enthalten, der Sie nicht auf eine Seite der Finanzverwaltung weiterleitet und mit welchem vermutlich persönliche Zugangsdaten erlangt oder Überweisungen veranlasst werden sollen.

    Bitte beachten Sie stets, dass das Finanzamt Sie unter keinen Umständen unvermittelt telefonisch oder per SMS zu einer Geldzahlung auffordern wird. Auch wird die Finanzverwaltung niemals sensible Daten wie Kontodaten via SMS abfragen. Seien Sie daher bei unerwarteten Anrufen oder Textnachrichten im Namen eines Finanzamts immer äußert vorsichtig.

Warnhinweise im Internet