Berlin schließt das Haushaltsjahr 2019 zum vierten Mal in Folge mit Milliardenüberschuss ab – mehr Investitionen trotz konjunktureller Abschwächung

Pressemitteilung Nr. 20-001 vom 14.01.2020

Die vorläufigen Zahlen für den Jahresabschluss 2019 des Landes Berlin weisen einen Finanzierungsüberschuss von 1,6 Mrd. Euro aus. Damit schließt das Land Berlin zum vierten Mal in Folge das Haushaltsjahr mit einem Milliardenüberschuss ab. Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz hat die Zahlen in der heutigen Senatssitzung vorgestellt.

Senator Dr. Kollatz: “Der rechnerische Finanzierungsüberschuss von 1,6 Mrd. Euro ist ein ausgesprochen gutes Ergebnis. Das achte Jahr in Folge mit einem positiven Ergebnis abzuschließen, belegt erneut eine solide Haushaltspolitik und bestätigt uns darin, dass die Anpassungen durch den zweiten Nachtrag zielsicher waren. Das Ergebnis eröffnet Berlin die Möglichkeit, sich mit Blick auf die Schuldenbremse strukturell stark zu entlasten. Der Schulbaufinanzierungsfonds und die Haushaltsentlastungsrücklage bilden neben dem SIWA eine weitere gute Ergänzung.”

  • Vorläufiger Jahresabschluss 2019
  • Verwendung des Jahresergebnisses 2019
  • SIWA - erstmals höhere Ausgaben als Zuführung
  • SIWANA - bisheriger jährlicher Mittelabfluss

Der Steuerschätzung liegt die Herbstprojektion 2019 der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zugrunde, nach der sich die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland im Vergleich zu den vergangenen Jahren abgeschwächt hat. Trotz der pessimistischeren Herbstprojektion 2019 der Bundesregierung verzeichnet die Einnahmeseite auch in diesem Jahr noch rund 22 Mio. Euro mehr Steuereinnahmen als selbst in der durch den Zweiten Nachtrag 2019 nachgesteuerten Planung vorgesehen war. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die finanzkraftabhängigen Einnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen um rund 409 Mio. Euro. Die sonstigen Einnahmen blieben rund 364 Mio. Euro hinter den Erwartungen zurück. Dies resultiert insbesondere aus Mindereinnahmen beim Ersatz von Ausgaben des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten sowie beim Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft, der an die Höhe der entsprechenden Ausgaben geknüpft ist. Die mit dem Zweiten Nachtrag 2019 vorgesehenen Mehreinnahmen aus den Rückflüssen von Wohnungsbauförderdarlehen sind umgesetzt worden. Dies führt in Summe zu Bereinigten Einnahmen in Höhe von 29,831 Mrd. Euro.

Auch die Bereinigten Ausgaben in Höhe von 28,228 Mrd. Euro sind um 362 Mio. Euro geringer ausgefallen als erwartet. Zwar überschreiten die Personalausgaben mit 9,310 Mrd. Euro insbesondere aufgrund der Tarif- und Besoldungsanpassung die geplanten 9,217 Mrd. Euro. Die wie im Vorjahr mit 15,7 Mrd. Euro geplanten konsumtiven Sachausgaben wurden allerdings mit 15,574 Mrd. Euro um rund 94 Mio. Euro unterschritten. Grund hierfür sind vor allem geringere Ausgaben für Mieten, Unterhalt, Betriebs- und Nebenkosten zur Unterbringung von Geflüchteten beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten sowie bei den Kosten der Unterkunft (KdU) für Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem SGB II. Hinzu kommt, dass die veranschlagte zentrale Risikovorsorge nicht in dem Maße in Anspruch genommen werden musste. Sie war für den Fall steigender Transferausgaben vorgesehen, der bei einer konjunkturellen Abschwächung eintreten könnte.

Schulbaufinanzierungsfonds, Haushaltsentlastungsrücklage und umgesetzte Investitionen von gut 2,5 Milliarden Euro

Die gesamten Investitionsausgaben sind bereits vor der Zuführung an das mit dem Zweiten Nachtrag 2019 neu gegründete Sondervermögen Schulbaufinanzierungsfonds und ohne Abschlusszuführung an das Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) mit 2,540 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr um 346 Mio. Euro gestiegen. Darin enthalten sind Investitionen in Höhe von 375 Mio. Euro, die aus dem SIWA finanziert wurden. Im Vorjahr lag das aus dem SIWA abgeflossene Volumen bei 358 Mio. Euro.

Die Bauausgaben weichen nur geringfügig um 16 Mio. Euro vom geplanten Ansatz ab und übertreffen mit 464 Mio. Euro den historisch bisher höchsten Ist-Wert um weitere 117 Mio. Euro. Bei den sonstigen Investitionsausgaben (noch ohne Schulbaufinanzierungsfonds und SIWANA-Abschlusszuführung) ergeben sich vor der Zuführung an das Sondervermögen Schulbaufinanzierungsfonds und das SIWA 294 Mio. Euro weniger Ausgaben als geplant.

Der vorläufige Finanzierungsüberschuss wird sich aber noch verändern: Zum einen wird das Ergebnis noch durch abschließende Buchungen wie insbesondere Zuführungen an Rücklagen beeinflusst. Auf Basis der aktuellen Ist-Zahlen werden sie das Ergebnis voraussichtlich um weitere 23 Mio. Euro verbessern. Zum anderen hat das Abgeordnetenhaus mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2019 bereits einen Teil des guten Ergebnisses verwendet, indem 600 Mio. Euro für einen neuen Schulbaufinanzierungsfonds und 700 Mio. Euro für eine neue Haushaltsentlastungsrücklage vorgesehen wurden.

Im Übrigen ist vorgesehen, den so veränderten Finanzierungsüberschuss gemäß der gesetzlichen Vorgabe des § 4 Abs. 1 SIWA-Errichtungsgesetz sowohl für die Schuldentilgung – die mindestens 80 Mio. Euro beträgt – als auch für weitere Investitionen einzusetzen.

Kollatz: „Ich beabsichtige, die Mindesttilgung von 80 Mio. Euro vorzunehmen und diese auch gegenüber den Gremien zu begründen. Berlin hat den Übergang auf den neuen Länderfinanzausgleich und die Schuldenbremse zu bewältigen. Berlin hat eine Phase des Aufwachsens von Investitionen im Sinne des ‚Jahrzehnts der Investitionen‘ erfolgreich absolviert und die Investitionen sollen künftig mindestens so hoch bleiben.“

Konsolidierung ein Jahr schneller: strukturell ausgeglichener Haushalt

Berlin ist als Konsolidierungsland verpflichtet, sein strukturelles Defizit bis zum Jahr 2020 auf null zurückzuführen. Gemäß Konsolidierungshilfengesetz dürfen die konjunkturell bedingten Steuermehreinnahmen nicht für strukturelle Mehrausgaben eingesetzt werden. Bei der Berechnung des dafür zu ermittelnden strukturellen Finanzierungssaldos werden daher konjunkturelle Mehr- bzw. Mindereinnahmen sowie finanzielle Transaktionen bereinigt. Die Einhaltung der Defizitobergrenzen ist Voraussetzung dafür, dass Berlin die vereinbarten 80 Mio. Euro Konsolidierungshilfen nicht zurückzahlen muss. Wichtiger noch: Sie ist notwendig dafür, die Glaubwürdigkeit der Konsolidierungsbemühungen Berlins gegenüber dem Bund, den anderen Bundesländern und der Öffentlichkeit zu bewahren. Für das Haushaltsjahr 2019 liegt die vereinbarte Obergrenze für das strukturelle Defizit bei 201 Mio. Euro. Die den Senat tragenden Parteien hatten darüber hinaus in der Koalitionsvereinbarung einen vorzeitigen Abbau des strukturellen Defizits bereits bis zum Jahr 2019 vereinbart.

Auf Basis der aktuellen Ist-Zahlen beträgt der strukturelle Finanzierungssaldo 278 Mio. Euro. Somit wird nicht nur die Defizitobergrenze eingehalten, sondern auch das Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts ein Jahr früher als geplant und noch dazu mit einigem Sicherheitsabstand erreicht.

Senator Dr. Kollatz: „Das ist eine gute Nachricht für Berlin. Beide Regelwerke zur Schuldenbremse und zur Konsolidierungsvereinbarung werden erfüllt. Das strukturelle Defizit wird bereits 2019 vorzeitig abgebaut und dabei gleichzeitig umfangreiche Zukunftsinvestitionen angestoßen.“

Ein ausführlicher Bericht über den vorläufigen Jahresabschluss des Gesamthaushaltes wird dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zur Sitzung am 12.Februar 2020 zur Kenntnis übermittelt. Aufgrund weiterer Einflüsse beim Jahresabschluss werden endgültige Zahlen erst Ende Februar 2020 vorliegen.

Downloads

  • Vorläufiger Jahresabschluss 2019

    PDF-Dokument (474.8 kB)

  • Übersicht zum vorläufigen Jahresergebnis 2019

    PDF-Dokument (99.1 kB)