Doppelhaushalt 2020/2021 verabschiedet

Pressemitteilung Nr. 19-022 vom 12.12.2019

  • Rekordinvestitionen
  • Personal für die wachsende Stadt
  • Dekade positiver Jahresabschlüsse

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat heute in einer Generaldebatte den Haushalt für die Jahre 2020 und 2021 erörtert. In der zweiten Lesung verabschiedeten die Abgeordneten mit großer Mehrheit den Entwurf zum Doppelhaushalt. Er sieht ein Haushaltsvolumen von rund 31.021 Mio. Euro für 2020 und 32.277 Mio. Euro für 2021 vor. Darin enthalten sind bereinigte Ausgaben in Höhe von 30.466,1 Mio. Euro in 2020 und 31.868,0 Mio. Euro in 2021. Die Investitionen machen ein Rekordvolumen von 5,3 Mrd. Euro aus.

Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz: „Noch nie hat Berlin so stark auf Investitionen gesetzt wie im Doppelhaushalt 20/21. Motor hierfür ist die wachsende Stadt. Sie macht Investitionen in Infrastruktur, Wohnen, Schulen und Kitas erforderlich. Dem tragen wir mit einem Investitionsvolumen von insgesamt mehr als 5 Mrd. Euro Rechnung. Die wachsende Stadt ist zudem auf eine angemessene Personalausstattung angewiesen. Entsprechend verstärken wir das Personal um insgesamt rund 4.200 Stellen. Das Wachstum Berlins geht dabei aber nicht auf Kosten der Konsolidierung. Im Gegenteil: Berlin steht vor dem achten positiven Jahresabschluss in Folge. Nach Ende der neuen Haushaltsperiode wird Berlin zehn Jahre positive Jahresabschlüsse vorweisen. Das ist ein enormer Erfolg, der vor einigen Jahren noch undenkbar gewesen wäre.“

  • Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben
  • Ausgaben 2020 und 2021
  • Struktur der Einnahmen 2020 und 2021
  • Ausgaben nach Einzelplänen

Gegenüber dem Haushaltsentwurf des Senats vom Juni 2019 ergaben sich Änderungen zum Beispiel aufgrund der Herbst-Steuerschätzung. Die insgesamt schwächere Konjunktur in Deutschland wird auch in Berlin zu geringeren Steuereinnahmen führen (-161 Mio. Euro in 2020; -182 Mio. Euro in 2021). Dies gilt es, durch Pauschale Minderausgaben bei den Senatsverwaltungen und den Bezirken auszugleichen. Änderungen ergeben sich auch durch die Umsetzung des Mietendeckels, der mehr Personal in den Bezirken und der Hauptverwaltung erforderlich macht. Der Haushalt sieht zudem die Einrichtung eines Bodenfonds in Höhe von 250 Mio. Euro zum Ankauf von Grundstücken für die städtische Infrastruktur vor.

Die Mittel zur Fahrzeugbeschaffung von U- und Straßenbahnfahrzeugen für die BVG (Programm „Zukunftssichere Fahrzeugbeschaffung“) sowie die S-Bahn werden massiv aufgestockt. Das erfolgt im Fall der BVG durch Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,4 Mrd. Euro und im Fall der S-Bahn durch eine ausgeweitete Instandhaltungsverpflichtung auf 30 Jahre, was Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2 Mrd. Euro bedeutet. Für die Berliner Bäder-Betriebe wird mehr Planungssicherheit durch Abschluss eines Unternehmensvertrages mit Laufzeit von zehn Jahren geschaffen. Das Volumen hierfür beläuft sich auf 620 Mio. Euro. Auch die Bezirke werden finanziell stärker ausgestattet. Sie erhalten insgesamt 113 Mio. Euro, etwa für eine verbesserte Tagesreinigung in Schulen oder höhere Honorare der Musikschullehrkräfte. Schließlich wird die Hauptstadtzulage in Höhe von monatlich 150 Euro auf die Beschäftigten der LHO-Betriebe und der Kita-Eigenbetriebe ausgeweitet (insgesamt plus 12 Mio. Euro).

Der jetzt verabschiedete Haushalt löst auch das Versprechen des Senats ein, bei den Gehältern der Landesbeschäftigten an das Durchschnittsniveau aller Bundesländer anzuschließen. Nach der bei den Tarifbeschäftigten 2017 erreichten Angleichung wird 2021 auch die Lücke auch bei der Beamtenbesoldung geschlossen sein. Finanzsenator Kollatz: „Damit kann Berlin weiter seine Attraktivität als Arbeitgeber steigern und hat mit der Hauptstadtzulage die Nase vorn.“