Berliner Verwaltungen im Leistungsvergleich: Neue Ausgabe von „Was kostet wo wie viel“ veröffentlicht

Pressemitteilung vom 16.09.2019

Eine transparente Darstellung der Leistungen und Kosten in der öffentlichen Verwaltung bietet die neue Ausgabe von „Was kostet wo wie viel“. Die heute veröffentlichte Broschüre widmet sich dem Haushaltsjahr 2018. Sie vergleicht übersichtlich Angebote und Dienstleistungen der Bezirksverwaltungen und schlüsselt diese nach dem internen Kosten- und Personalaufwand auf.

Ob Eheschließung, eine Gewerbebescheinigung oder die Pflege eines Straßenbaums – diese typischen Verwaltungsleistungen können durchaus zu unterschiedlichem Kosten- und Personalaufwand in den Bezirken führen.

Gemäß der Berliner Verfassung wird jedem Bezirk eine Globalsumme zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes zugewiesen (Artikel 85). Aus dem Globalsummenprinzip leitet sich ab, dass die Bezirke eigenverantwortlich in der Bewirtschaftung der ihnen zugewiesenen Finanzmittel sind. Sie können also eigene Schwerpunkte setzen. Das erklärt auch, warum die Leistungsangebote der Bezirke und die damit einhergehenden Kosten durchaus variieren. Außerdem wirken sich soziokulturelle oder stadträumliche Besonderheiten aus. So ist etwa die „Knöllchen“-Dichte in den innerstädtischen Lagen höher als in den Außenbezirken.

Mittlerweile erscheint „Was kostet wo wie viel“ zum 19. Mal und ergänzt die bisher rein Berliner Daten um wissenswerte Statistiken anderer Bundesländer.

Etwa die, dass Berlin im bundesweiten Vergleich zur Spitzengruppe gehört bei der Versorgung mit Musikschulangeboten – und dabei auch die Vergleichsgruppe der Stadtstaaten weit hinter sich lässt.

Was kostet wo wie viel? Die Berliner Bezirke im Kostenvergleich 2018

Broschüre