Digitale Transformation der Steuerverwaltung: Beschäftigte der Finanzämter erhalten Schulungen zum Auf- und Ausbau von KI-Kompetenzen
Pressemitteilung Nr. 005 vom 24.03.2026
Die Digitalisierung hält Einzug in die Berliner Steuerverwaltung. Ein bedeutender Aspekt dieser digitalen Transformation ist auch der Einsatz von Technologien, die Komponenten mit Künstlicher Intelligenz (KI) enthalten. So gibt es zum Beispiel im Rahmen von KONSENS zunehmend KI-basierte Anwendungen. Die Zielstellung lautet daher: Auf- und Ausbau von KI-Kompetenzen bei den Beschäftigten in den Finanzämtern. Für den verantwortungsvollen Umgang mit KI gibt es nun umfangreiche Schulungsangebote.
Stefan Evers, Senator für Finanzen: „KI ist längst kein abstraktes Zukunftsthema mehr, sie ist Alltag. Mehr noch: Sie ist ein wichtiges Instrument zur Steigerung der Arbeitseffizienz, auch in der Berliner Steuerverwaltung. Genau hier setzen wir mit dem neuen, obligatorischen Angebot an Basis- und Anwenderschulungen an. Wir zeigen die Potenziale des Einsatzes von KI auf, sensibilisieren mit Blick auf den Datenschutz aber zugleich für die Risiken.“
Den Auftakt für die KI-Schulung macht eine viertägige Präsenzveranstaltung vom 24. bis zum 27. März 2026. Tagungsorte sind am ersten Tag der Campus des GovTech Deutschland e.V. und an den drei Folgetagen die Finanzschule Berlin im Finanzamt Charlottenburg. Damit alle der rund 450 Führungskräfte aus den Berliner Finanzämter gleichermaßen an der Schulung teilnehmen können, wurde die Veranstaltung für vier Tage konzipiert. Pro Veranstaltungstag haben dadurch bis zu 120 Personen die Möglichkeit, sich das notwendige Wissen anzueignen, insbesondere zu den Themen KI-Recht und KI-Ethik.
Konkret geht es hierbei aber nicht nur um die Vermittlung grundlegender KI-Kenntnisse und die Information über aktuelle Entwicklungen von KI-Anwendungen, sondern auch um die Weiterbildung in Sachen Change-Management. Die Führungskräfte sollen darauf vorbereitet werden, den Beschäftigten bei der schrittweisen Einführung von KI im Arbeitsalltag Orientierung zu bieten und den damit verbundenen Veränderungsprozess in ihren Teams aktiv und umsichtig zu begleiten.
Ab April dieses Jahres soll dann schrittweise allen anderen Beschäftigten in den Berliner Finanzämtern ein entsprechendes Online-Schulungsangebot über die Lernplattform ILIAS bereitgestellt werden. Eine eLearning-Plattform hat den Vorteil, dass alle Beschäftigten zügig und parallel geschult, flexible Zeiteinteilungen und Zwischenspeicherungen vorgenommen sowie Leistungsnachweise automatisch erstellt werden können. Geplant ist eine Basisschulung zur Vermittlung von Grundlagenwissen über Anwendungsbereiche und Funktionsweisen – unter Berücksichtigung datenschutzrelevanter und ethischer Aspekte.
Darauf aufbauend sollen dann, ausgerichtet an verschiedenen KI-Kompetenzprofilen, individuelle Schulungsbedarfe der Beschäftigten ermittelt werden. Im Mittelpunkt steht hierbei die Bewertung von den jeweiligen persönlichen Vorkenntnissen und den im unmittelbaren Arbeitsalltag verwendeten KI-Systemen. Dieses Vorgehen dient dem Ziel, den Beschäftigten perspektivisch eine auf ihre beruflichen Erfordernisse abgestimmte Anwenderschulung anzubieten. Denn: Erst wenn die Basis- und Anwenderschulung absolviert worden sind, ist die Nutzung eines KI-Tools zulässig. Für Neueinstellungen heißt das: Schulungen sind fester Bestandteil des Onboarding-Prozesses.
„Im Werben um kluge Köpfe wird die Verwaltung nur im Vorteil sein, wenn Anspruch und Wirklichkeit in Sachen Digitalisierung im Einklang sind. Das Schulungsangebot zur Förderung von KI-Kompetenzen ist hierfür ein weiterer wichtiger Schritt. Wir entsprechen damit nicht nur den hohen Erwartungen an eine moderne Verwaltung, sondern steigern auch die positive Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber“, so Evers.
Mit dem neuen Schulungsangebot entspricht die Steuerverwaltung den Vorgaben der im Juli 2024 veröffentlichten Europäischen Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO). Die Regelungen der KI-VO treten nun sukzessive in Kraft. Gemäß KI-VO (Artikel 4) sind sowohl Anbieter (Entwickler) als auch Betreiber (Verwender) von KI-Systemen grundsätzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Maßes an KI-Kompetenz zu ergreifen. Diese Maßnahmen betreffen sowohl das eigene Personal als auch Personen, die im Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind.
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