Grundsatzentscheidung zur A-Besoldung für die Jahre 2008 bis 2020: Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin war zu niedrig bemessen

Pressemitteilung Nr. 19 vom 19.11.2025

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am heutigen Tag einen umfassenden Grundsatzbeschluss zur amtsangemessenen Besoldung veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die A-Besoldung im Land Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig bemessen war. Die für das Landespersonal zuständige Senatsverwaltung für Finanzen respektiert diese Entscheidung und wird schnellstmöglich die notwendigen Schritte einleiten.

Das BVerfG hatte bereits im Mai 2020 über die amtsangemessene Alimentation der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte entschieden (Az. 2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 5/17 u.a.). Demnach waren die Besoldungsvorschriften des Landes Berlin für Richter und Staatsanwälte mit dem Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) unvereinbar – bezogen auf die Besoldung in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 und der Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015. Die Vorgaben wurden vom Land Berlin bereits mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021 umgesetzt.

Mit der vorliegenden Entscheidung entwickelt das BVerfG seine Rechtsprechung nun in einigen grundlegenden Punkten fort. Da die Entscheidung sowohl über die streitgegenständlichen Jahre von 2009 bis 2015 – wie bei der R-Besoldung – als auch über die bisherige Rechtsprechung zur R-Besoldung deutlich hinausgeht, ist sie zunächst sorgfältig auszuwerten.

Reparaturgesetz soll schnellstmöglich umgesetzt werden
Selbstverständlich wird das Land Berlin nun auch die aktuellen Vorgaben des BVerfG schnellstmöglich umsetzen. So wird die Senatsverwaltung für Finanzen den Grundsatzbeschluss zum Anlass nehmen, ein entsprechendes Reparaturgesetz zu erarbeiten. Dieses soll nicht nur für die vom BVerfG entschiedenen Besoldungsgruppen gelten, sondern für sämtliche offenen Verfahren in allen Besoldungsgruppen und in allen Besoldungsordnungen bis einschließlich 2020.

Ziel ist es, die Vorgaben des BVerfG rechtssicher und praktikabel umzusetzen und zügig ein Reparaturgesetz in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Hierzu ist die Senatsverwaltung für Finanzen bereits in einem engen Austausch mit den hauptsächlich betroffenen Personalstellen.

Hinsichtlich der noch abschließend zu prüfenden finanziellen Auswirkungen ist anzumerken, dass der Berliner Senat bereits eine Risikovorsorge in Höhe von 280 Mio. Euro im Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 eingeplant hat. Inwieweit sich diese Vorsorge als ausreichend erweist, ist im Rahmen der Prüfung des Urteils zu ermitteln.

Faire Besoldung wichtiges Instrument für Personalgewinnung und -bindung
Die Aufgaben der Berliner Beamtinnen und Beamten sind wichtig und verantwortungsvoll. Daher hat das Land Berlin in den vergangenen Jahren bereits verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Besoldung auf den Weg gebracht. So erfolgten zum Beispiel in den Jahren 2018 bis 2020 Besoldungsanpassungen um jeweils 1,1 Prozent über der durchschnittlichen Besoldungsanpassung der Bundesländer.

Mit dem Berliner Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für die Jahre 2024 bis 2026 erfolgte zum 1. November 2024 ebenfalls eine Erhöhung der Besoldung. Diese lag um 0,4 Prozent über dem Tarifabschluss. Eine weitere Erhöhung um 0,4 Prozent wird ab dem 1. Januar 2026 folgen.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 5/18 u.a.).