Senatbeschluss: Senat sichert Grundlagen für leistungsfähigen öffentlichen Dienst

Aus der Sitzung des Senats am 14. Juli 2015:

Das Land Berlin begegnet mit seinem Personalbedarfskonzept den Herausforderungen, die sich aus dem Wachstum der Stadt Berlin und dem demografischen Wandel beim Landespersonal ergeben. Bis 2021 werden rund 27.000 Beschäftigte altersbedingt ausscheiden. Darüber hinaus wachsen die Aufgaben der Verwaltung qualitativ und quantitativ u.a. durch die demografische Entwicklung. Berlin muss bis 2021 den sich daraus ergebenden hohen Personalbedarf decken, um einen nachhaltigen, leistungs- und qualitätsorientierten öffentlichen Dienst sicherzustellen. Dazu hat der Senat auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller, Finanzsenators Dr. Matthias Kollatz-Ahnen und Innensenators Frank Henkel sein Personalbedarfskonzept im Zusammenhang mit dem Entwurf zum Doppelhaushalt 2016/2017 beschlossen. Über die Aktualisierung des Personalkonzepts wird dem Abgeordnetenhaus berichtet.

Das Personalkonzept des Senats stellt sich den Anforderungen der wachsenden Metropole Berlin und der hohen altersbedingten Fluktuation von Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Es umfasst einzelne Maßnahmen zur Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, z. B. durch verbesserte Übernahmechancen für Nachwuchskräfte, Erhöhung von Ausbildungsplätzen für Auszubildende und beamtete Nachwuchskräfte und Verbesserung des „e-Recruiting“. Ebenso wird die Aus- und Weiterbildung von Nachwuchs- und Fachkräften gefördert sowie Quereinsteigern in Mangelberufen der Zugang erleichtert. Wissen und Erfahrung der Beschäftigten werden durch einen organisierten Wissenstransfer gesichert. Darüber hinaus wird der Senat die Wiedereinführung des sogenannten Verwendungsaufstiegs oder eines vergleichbaren Instruments prüfen.

Müller: „Der Berliner Senat sichert mit den vorgesehenen Maßnahmen zur Reorganisation der Verwaltung und zur Personalentwicklung die Grundlagen für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst in der wachsenden Stadt Berlin.“

Der Senat geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der geplanten und umzusetzenden strukturellen Einsparungen im Bereich der allgemeinen Verwaltung der Personalbestand im Jahr 2018 ungefähr die Größenordnung von 109.000 Vollzeitstellen haben wird. Durch Altersausscheiden frei werdende Stellen sowie die im Haushalt 2016/2017 beschlossenen neuen Stellen sollen dauerhaft nachbesetzt werden.

Erkennbar stellt der demografische Wandel insbesondere in den fachspezifischen Bereichen, wie im öffentlichen Gesundheitsdienst und im Bereich Bauen, Planen und Vermessen mit Ausscheidensquoten von jeweils über 30 v.H., bis zum Ende des Jahres 2021 das Land Berlin vor besondere Herausforderungen. Ebenso ist vor allem im Schulbereich, der Sicherheit, des Justizvollzugs und der Finanzämter, aber auch bei bürgernahen Diensten der Berliner Bezirke mit einem Mehrbedarf aufgrund der „Wachsenden Stadt“ zu rechnen. Der Mehrbedarf für die Hauptverwaltungen beträgt rund 3.400 und für die Bezirke rund 300 Vollzeitstellen.