Letzter Sanierungsbericht des Senats: Berlin schließt Sanierungsverfahren erfolgreich ab

Der Senat hat am 25.04.2017 auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen den letzten Sanierungsbericht an den Stabilitätsrat beschlossen. Der Bericht belegt, dass das Land Berlin mit der Umsetzung seines Programms zur Haushaltssanierung weiterhin in dem mit dem Stabilitätsrat vereinbarten Zeitplan liegt.

Mit der Sanierungsvereinbarung hatte sich das Land Berlin im Dezember 2011 verpflichtet, ein Sanierungsprogramm umzusetzen und dem Stabilitätsrat halbjährliche Berichte zum Konsolidierungsfortschritt und zum Abbau der Nettokreditaufnahme vorzulegen. Sanierungsvereinbarungen und die daraus erwachsenden regelmäßigen Berichtspflichten sind Teil der Sanierungsverfahren, die mit der Föderalismusreform II eingeführt wurden. Mit dem nun vorgelegten elften Sanierungsbericht endet für Berlin das durch den Stabilitätsrat kontrollierte Sanierungsverfahren.

Berlin konnte in allen elf vorliegenden Berichten zeigen, dass die in der Verwaltungsvereinbarung festgelegte Obergrenze der haushaltsmäßigen Nettokreditaufnahme mit großem Abstand eingehalten werden konnte. Seit 2012 sind die Haushaltsergebnisse positiv, die Haushaltsplanungen 2017-2020 sehen auch jeweils positive Jahresabschlüsse vor.