Senat beschließt Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2017

Der Senat hat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes und des Nachtragshaushaltsplans für das Jahr 2017 beschlossen.

Unmittelbar nach seiner Bildung hat sich der Senat mit der Aufstellung des Nachtragshaushalts den Zukunftsaufgaben Berlins zugewendet. Im Mittelpunkt des Nachtragshaushalts stehen vier Schwerpunkte der Regierungspolitik: die Sanierung und der Ausbau der Infrastruktur, die Stärkung des sozialen Ausgleichs, die Umsetzung der Energie- und Verkehrswende sowie die Sicherung einer funktionierenden und modernen Verwaltung in den Senats- und Bezirksverwaltungen. Ausgaben werden insbesondere eingeplant für:

  • Schulbau und -sanierung 100,0 Mio. Euro
  • Wohnungsneubauförderung 32,5 Mio. Euro
  • Tarifsteigerungen bei Zuwendungsempfängern 20,0 Mio. Euro
  • Kitaausbau 20,0 Mio. Euro
  • Bezirksausgaben 50,0 Mio. Euro
  • Radwegeinfrastruktur 10,0 Mio. Euro
  • Rechtsanspruch Kita 7 Stunden 6,1 Mio. Euro
  • Vergütungsanpassung Grundschullehrer 2,4 Mio. Euro
  • Preissenkung Berlin-Ticket S 7,5 Mio. Euro
  • Nachtragshaushalt 2017
  • Nachtragshaushalt Investitionen

Darüber hinaus trifft der Senat Vorsorge für

  • die Anpassung der Beamtenbesoldung, damit der Rückstand zum Durchschnitt der anderen Bundesländer weiter reduziert werden kann, sowie
  • die Mehrausgaben zur Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen.

Höhere Erwartungen bei den Steuereinnahmen sowie sich abzeichnende niedrigere Zinsausgaben eröffnen den notwendigen finanziellen Spielraum, diese Maßnahmen umzusetzen. Dabei müssen auch weder der bisherige Finanzierungsüberschuss von 80 Mio. Euro noch die Schuldentilgung von bislang 83 Mio. Euro geändert werden.

Die sich aus der neuen Geschäftsverteilung des Senats ergebenden Veränderungen im Zuschnitt der Senatsverwaltungen werden durch den Nachtrag ebenfalls im Haushaltsplan nachvollzogen. Dazu gehört auch die notwendige Ausstattung der Leitungsbereiche der beiden neu entstandenen Senatsverwaltungen für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie für Kultur und Europa.