Haushaltsüberschreitungen der Hauptverwaltung und der Bezirke im ersten Halbjahr 2016

Im Bereich der Berliner Hauptverwaltung und der Bezirksverwaltungen wurden für das erste Halbjahr 2016 Haushaltsüberschreitungen in Höhe von rund 334,1 Millionen Euro zugelassen. Das geht aus einem Bericht hervor, den der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen beschlossen hat.

Die Einwilligung erfolgte grundsätzlich nur gegen einen Ausgleich durch Minderausgaben an anderer Stelle oder durch Mehreinnahmen im Haushalt. Deshalb wird der Haushalt 2016 trotz der Mehrbelastungen bei einzelnen Positionen in der Summe mit einem Überschuss abschließen.

  • Mehrausgaben Land
  • Mehrausgaben Hauptverwaltung
  • Mehrausgaben Bezirke

Außerdem wurden über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bis zur Höhe von rund 184,7 Millionen Euro zu Lasten späterer Haushaltsjahre zugelassen. Ein Ausgleich der aus den neuen Verpflichtungen entstehenden Ausgaben erfolgt in den jeweiligen Haushaltsjahren.

Von den 334,1 Millionen Euro Mehrausgaben entfallen allein rund 304 Millionen Euro auf soziale Leistungen für Asylbewerber bzw. Flüchtlinge, die das Land aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen zu leisten hatte. Weitere 30,1 Millionen Euro mussten für zusätzliche Ausgaben der Senatsverwaltungen und der Bezirke aufgewendet werden. Im Bereich der Bezirksverwaltungen mussten Mehrausgaben in Höhe von 24,8 Millionen Euro zugelassen werden. Dieser Wert liegt deutlich unter den in den vergangenen Jahren jeweils im ersten Halbjahr erforderlichen Mehrausgaben der Bezirke.

Inwieweit aus diesen zugelassenen Haushaltsüberschreitungen tatsächlich Mehrausgaben oder neue Verpflichtungen entstehen, wird erst nach dem Jahresabschluss 2016 festgestellt werden können. Zusätzliche Einnahmen wie die Bundesbeteiligung an den Kosten für Geflüchtete und Asylbewerber – rechnerisch für das erste Halbjahr in Höhe von 120 Mio. Euro – und die günstige Entwicklung des Haushalts werden aller Voraussicht dazu führen, dass die Brutto-Ausgaben ausgeglichen werden können. Darüber wird der Senat gemäß Artikel 88 Absatz 2 der Verfassung von Berlin (VvB) nach Jahresabschluss dem Abgeordnetenhaus berichten und dessen nachträgliche Genehmigung einholen