Stabilitätsbericht 2016: Haushaltskennzahlen mindestens stabil oder verbessert

Der Senat hat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen den „Stabilitätsbericht 2016“ beschlossen. Er gibt Auskunft über die wichtigsten Haushaltskennziffern. Damit kommt Berlin der Verpflichtung von Bund und Ländern nach, dem Stabilitätsrat einmal jährlich einen sogenannten Stabilitätsbericht zu erstatten.

Der Stabilitätsbericht betrachtet die Entwicklung des (strukturellen) Finanzierungssaldos, der Kreditfinanzierungsquote, der Zins-Steuer-Quote sowie des Schuldenstandes für die beiden zurückliegenden, abgeschlossenen Haushaltsjahre auf Basis der Ist-Zahlen. Für das laufende Haushaltsjahr werden die Kennziffern nach Maßgabe der Sollansätze des aktuellen Haushaltsplanes herangezogen. In entsprechender Weise wird auch der Finanzplanungszeitraum abgebildet. Der Bericht schließt mit einer Projektion auf der Basis standardisierter Annahmen für den mittelfristigen Planungszeitraum ab.

„Unsere Haushaltskennziffern über die vergangenen drei Jahre sind stabil oder weisen eine Verbesserung aus“, stellte Finanzsenator Kollatz-Ahnen fest. Darin kämen die deutlichen Erfolge einer konsequenten und auch durch den Stabilitätsrat anerkannten Konsolidierungspolitik zum Ausdruck.

Ließen die Kennziffern des Jahres 2010 noch eine drohende Haushaltsnotlage befürchten, sind sie im gegenwärtigen Stand deutlich verbessert und somit unauffällig. Die Kennziffern bleiben im Rahmen der bei positiven Haushaltsabschlüssen nunmehr verfolgten Leitlinie des „Konsolidierens und Investierens“ unauffällig und verbessern sich weiterhin. Das Sanierungsprogramm, zu dem sich Berlin 2011 gegenüber dem Stabilitätsrat verpflichtet hatte, wird weiter umgesetzt. „Ausweislich der Kennziffern für den Prognosezeitraum, der erstmals auch das Jahr 2020 umfasst, in dem die Schuldenbremse ihre volle Wirkung entfaltet, ist Berlin gut gerüstet, deren Anforderungen nachhaltig zu erfüllen“, so das Fazit des Finanzsenators.

Mit der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz wurde der Stabilitätsrat geschaffen, ein Bund-Länder-Gremium mit der vorrangigen Aufgabe, fortlaufend die Haushaltswirtschaft aller Gebietskörperschaften zu überwachen und drohende Haushaltsnotlagen zu erkennen.

  • Stabilitätsbericht Berlin 2016

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